wohnen im eigentum legt Fünf-Punkte-Katalog für mehr Fachkunde und Zuverlässigkeit bei WEG-Verwaltern vor

12.01.2011 | Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wird 60 Jahre alt. Anlässlich dieses sechsten Dezenniums forderte Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Verbraucherschutzvereins wohnen im eigentum e.V., den Gesetzgeber auf der heutigen Pressekonferenz auf, nach 60 Jahren endlich bundesweit einheitliche gesetzliche Standards für die Berufsausbildung von gewerblich tätigen WEG-Verwaltern und eine Erlaubnispflicht für die Ausübung dieser Tätigkeit einzuführen. Denn bis heute unterliegen diese WEG-Verwalter keinerlei Zulassungsvoraussetzungen. Sie müssen  weder eine bestimmte Ausbildung noch Fachkenntnisse vorweisen noch Sicherheiten bieten. Jeder kann sich als Verwalter betätigen, eine Gewerbeanmeldung reicht aus.

Die Bundesregierung lehnt die Einführung von Berufszugangsvoraussetzungen ab; der Petitionsausschuss des  Bundestages hat ebenfalls mehrere Eingaben von Wohnungseigentümern negativ beschieden. Ihre Begründung: Die Berufswahlfreiheit muss gewahrt bleiben. „Damit wertet die Bundesregierung die Berufswahlfreiheit für geschätzte 10.000 – 25.000 Verwalter höher als den Verbraucherschutz für die Besitzer von 6,4 Mio. Eigentumswohnungen sowie das Erreichen der Klimaschutzziele“, stellte Heinrich fest.

Wirtschaftliche Schäden durch ungenügende Verwalterqualifikation 
 „Die ablehnende Haltung der Bundesregierung ist angesichts der vielen Probleme, die Wohnungseigentümer mit Verwaltern haben, nicht nachvollziehbar“, kritisierte Friedrich Stark, stellvertretender Vorsitzender von wohnen im eigentum. Fehlerhafte Jahresabrechnungen, nicht beigetriebene Hausgelder, vernachlässigte Kontroll- und Überwachungspflichten, verzögerte Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind nur einige Beispiele für Missstände, die auch auf fehlende Verwalterqualifikationen zurückzuführen sind. Die finanziellen Folgen für das nicht wirtschaftliche Handeln des Verwalters, für Bauschäden, für Gerichtsverfahren etc. müssen in erster Linie die Wohnungseigentümer tragen. Gravierend sind allerdings auch die volkswirtschaftlichen Schäden sowie die Umwelt- und Klimaschäden aufgrund unterlassener energetischer Gebäudesanierungen und des wachsenden Modernisierungsstaus in vielen älteren Anlagen.

„Anlegerschutz“ für Wohnungseigentümer
Der Verbraucherschutz bei Versicherungsvermittlungen wurde verbessert; zur Stärkung des Anlegerschutzes liegt ein Gesetzentwurf vor und das Finanzanlagenvermittlerrecht soll ebenfalls verbraucherorientiert optimiert werden. In allen diesen Regelungen werden Verbraucherschutzvorschriften für freie Berufe eingeführt. „Es gibt keinen Grund, die Verwaltertätigkeit im Hinblick auf die Verwaltung von Verbraucher-Vermögenswerten als weniger verantwortungsvoll und schadensträchtig einzuschätzen als andere Anlagevermögen, zumal viele Verbraucher ihre Eigentumswohnung zur Altersvorsorge erworben haben“, erklärte Heinrich
  
Fehlende gesetzliche Grundlagen für fachkundige, kompetente Verwaltungen 
„Nach 60  Jahren kann das Festhalten an strikten Politik für die freien Berufe nur noch als politische Ignoranz oder Klientelpolitik gewertet  werden“, kommentierte Stark.  Denn die Anforderungen an den Verwalterberuf steigen ständig – auch wegen vieler neuer Gesetze und der unübersehbaren Rechtsprechung. 
Konrad Wilczek, Organisator der Verwaltungsbeirätetreffen in Berlin, wies zudem darauf hin, dass zur ordnungsmäßigen Verwaltung auch die Verwaltung des Vermögens der Wohnungseigentümergemeinschaften, das in großen Eigentümergemeinschaften im Millionen-Euro-Bereich liegen kann, sowie der Werterhalt der Wohnanlage gehört. „Verwalter sind für die Umsetzung energetischer  Modernisierungen zuständig, die der Gesetzgeber vorschreibt. Für diese wurde das Wohnungseigentumsgesetz 2007 reformiert. Hier hat sich allerdings noch zu wenig getan.“  Der Gesetzgeber hat  bisher nicht alle notwendigen Rahmenbedingungen verbessert und angepasst, damit die Ziele des Wohnungseigentumsgesetz und anderer Gesetze sowie die Auflagen der Rechtsprechung umgesetzt und eingehalten werden können.

Fünf-Punkte-Katalog für Ausbildung von fachkundigen und zuverlässigen Verwaltern
wohnen im eigentum e.V. fordert

  • bundesweit einheitliche (Mindest)Standards für die Ausbildung von Verwaltern (analog dem Gesetzentwurf zum Anlegerschutz und zur  Funktionsverbesserung des Kapitalmarktes, siehe BT-Drucksache 17/3628),
  • eine verbindliche Sachkundeprüfung für die Ausbildung von WEG-Verwaltern bei einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle,
  • die Einführung einer Erlaubnispflicht  gemäß der Gewerbeordnung,
  • die Festlegung verbindlicher Kriterien für das gewerberechtliche Erfordernis der Zuverlässigkeit,
  • die Pflicht, eineVermögensschadenshaftpflichtversicherungnachzuweisen.

Einheitliche berufliche Qualifikationsvorgaben tragen zur Marktbereinigung bei, schaffen Transparenz und fördern den Wettbewerb.

Mit diesen Maßnahmen wird auch das Ansehen der Verwalter gestärkt. wohnen im eigentum fordert deshalb die drei Verwalterverbände (BVI, DDIV und IVD) auf, ihre nach eigenen Aussagen grundsätzlich  positive Haltung zu diesem Anliegen der Wohnungseigentümer gemeinsam mit wohnen im eigentum und anderen Verbänden öffentlich und offensiv zu vertreten. 

Das vollständige Positionspapier „Sachkundenachweis und Erlaubnispflicht für WEG-Verwalter“ finden Sie auf der Themenseite Verwalterberuf.

Pressekontakt:
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PM 12.01.2011