Das Bundesministerium für Verkehr plant ein Förderprogramm „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“. Dieses richtet sich neben Alleineigentümer:innen von Mehrparteienhäusern auch an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt die Pläne. Gleichzeitig fordert WiE, die rechtlichen und organisatorischen Besonderheiten von WEGs bei der Ausgestaltung des Programms konsequent zu berücksichtigen und diese dadurch den Alleineigentümern gleichzustellen.
Um den Ausbau der E-Mobilität voranzubringen, gibt es nicht nur Förderung für E-Autos, sondern auch für die dazugehörige Ladeinfrastruktur. Das Bundesministerium für Verkehr setzt derzeit ein eigenes Förderprogramm für Mehrparteienhäuser auf. Laut Ministerium sollen insbesondere die Vorverkabelung bzw. Ertüchtigung am Gebäude gefördert werden. Das bedeutet, dass Hausanschlüsse, die ggf. nicht für eine höherer Stromlast ausgelegt sind, angepasst werden, um auch spezielle Wallboxen installieren zu können.
„Die Förderbedingungen müssen so ausgestaltet werden, dass die Eigentümer einzelner Wohnungen und Wohnungseigentümergemeinschaften gleichwertigen Zugang zur E-Mobilität erhalten wie Alleineigentümer von Gebäuden“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE). Mit einem Schreiben hat WiE diese Forderung bereits an das Bundesverkehrsministerium adressiert.
Errichtung von Ladeinfrastruktur erfordert Beschluss der Eigentümergemeinschaft
In Deutschland gibt es rund 9,3 Millionen Eigentumswohnungen. Wollen deren Eigentümer:innen eine Förderung beantragen, sind in der Regel aufwendige Abstimmungsprozesse innerhalb der WEG nötig. Zwar haben Eigentümer:innen grundsätzlich das Recht, eine Ladestation für ein E-Auto einzubauen. Die Gemeinschaft darf aber festlegen, wie und unter welchen Bedingungen das geschieht. Deshalb ist immer ein formeller Beschluss erforderlich.
In der Praxis wird dieser Beschluss in der jährlichen Eigentümerversammlung gefasst. Erst wenn dieser vorliegt, können Wohnungseigentümer:innen verbindlich planen und einen Förderantrag stellen.
Längere Antragsfristen und eigene Förderkontingente für WEGs als Ausgleich
„Eine Förderung nach dem Windhundprinzip führt regelmäßig dazu, dass WEGs leer ausgehen“, sagt Dr. Sandra von Möller. „Ihre Entscheidungswege sind komplexer und zeitaufwendiger als bei Einzeleigentümern. Diese Ungleichbehandlung ließe sich beispielweise durch längere Antragsfristen oder ein eigenes Förderkontingent für WEGs ausgleichen.“
Dies bestätigt auch eine aktuelle Studie im Rahmen des Technologieprogramms „IKT für Elektromobilität“ unter Leitung des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung (ISI). Die Autor:innen weisen darauf hin, dass die Umsetzung von Lademöglichkeiten insbesondere in Wohnungseigentümergemeinschaften „weiterhin rechtlich komplex“ sei und gegebenenfalls weitere Privilegierungen für Wohnungseigentümer:innen in Betracht gezogen werden müssten, die eine Ladeinfrastruktur errichten möchten.
Das Förderprogramm wird derzeit laut Ministerium noch erarbeitet und abgestimmt. Es soll voraussichtlich Ende März veröffentlicht werden.
Allgemeine Informationen zum Thema E-Mobilität und Wohnungseigentum finden Sie auf unserer Themenseite und in unserem Infoblatt für Mitglieder. Laut Ministerium wird die NOW GmbH im Rahmen der Veröffentlichung des Programms eine Informationsbroschüre veröffentlichen, die sich an WEGs richtet.
Über Wohnen im Eigentum
Wohnen im Eigentum (WiE) ist ein bundesweiter Verbraucherschutzverband mit über 16.000 Mitgliedern und Sitz in Bonn. Der Verband tritt für die Interessen und Rechte von privaten Immobilieneigentümer:innen, insbesondere von Wohnungseigentümer:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften ein. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz in der Bau- und Immobilienbranche. Seine Mitglieder unterstützt WiE mit kostenfreien Rechts-, Energie- und Bauberatungen sowie mit umfangreichen Informationsveranstaltungen, Ratgebern und Arbeitsmaterialien. WiE ist parteipolitisch neutral, unabhängig und Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Verbands unter www.wohnen-im-eigentum.de.