22.07.21. Die verheerende Flutkatastrophe letzte Woche hat enorme Schäden an Häusern und Wohnungen angerichtet. Wohnen im Eigentum hat eine Übersicht von Informationsangeboten zur Schadensbeseitigung und Vorsorge zusammengestellt und gibt Hinweise zur Versicherung.

Neben den Aufräumarbeiten, der Organisation des täglichen Lebens unter diesen widrigen Umständen müssen die Betroffenen der Katastrophengebiete und ihre Angehörigen an so vieles denken, vieles beachten, vieles in Angriff nehmen und das alles gleichzeitig.

Zur Schadensbeseitigung gibt es bereits viele wichtige Informationen im Internet (die hoffentlich die Betroffenen erreichen). Hier eine Liste guter Informationsangebote:

Um den Betroffenen möglichst rasch zu helfen, haben Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zwei inhaltsgleiche Ländererlasse bekanntgegeben. Durch diese Erlasse bekommen die Länder verschiedene Möglichkeiten, Betroffene zu unterstützen. Welche steuerlichen Hilfsmaßnahmen es bei Hochwasserschäden in NRW und Rheinland-Pfalz gibt und wie Betroffene davon profitieren können, wird auf den Websites von Ecovis und HUW Nordkreis erläutert. 

Mit der Vorsorge vor solchen Katastrophen müssen sich alle Menschen – Eigentümer*innen wie Mieter*innen – befassen. Diese Desaster zeigen, dass Hochwasser in diesen Dimensionen – aufgrund von Starkregen - nicht mehr nur in den großen Flüssen auftreten werden, sondern auch die Anrainer kleiner Flüsse und Bäche oder die Bewohner von Flusstälern jederzeit treffen können. Wir alle müssen also Vorsorge treffen. Erste Zusammenstellungen wichtiger Maßnahmen finden Sie hier:

Weitere Hinweise zur Versicherung:

Die klassische Wohngebäudeversicherung deckt neben Feuer, Sturm und Hagel lediglich Leitungswasserschäden ab. Schäden, die durch Starkregen und Überschwemmungen entstehen, sind davon – und auch von der Hausratversicherung – in der Regel nicht abgedeckt. Dafür muss eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen bzw. die bestehende Gebäudeversicherung erweitert werden. Der Versicherungsschutz kann an bestimmte Auflagen geknüpft sein (z.B. funktionierende Rückstauklappe).

Falls Ihre WEG noch nicht gegen Elementarschäden am Gebäude versichert ist, sollten Sie Ihre Verwalter*in auffordern, Vergleichsangebote von Versicherungen einzuholen. Den Abschluss des Versicherungsvertrags muss Ihre WEG mit einfacher Mehrheit beschließen.

Die Kosten hängen unter anderem davon ab, an welchem Standort Ihr Gebäude sich befindet. Die Ermittlung der Prämie erfolgt über ein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) mit vier Gefährdungsklassen.

Derzeit sind nur 46 Prozent aller Gebäude in Deutschland laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gegen Elementarschäden versichert.

Schäden am Inventar, also an Möbeln, Sach- und Wertgegenständen, kann jede Wohnungseigentümer*in selbst versichern, mithilfe einer Hausratversicherung. Dies ist also nicht Sache der WEG, sondern der einzelnen Eigentümer*innen. Wichtig: Achten Sie auch hier darauf, dass die Hausratversicherung einen Elementarversicherungsschutz umfasst.