
Das Bundesland Hamburg hat eine Bundesratsinitiative zu schärferen Regeln für Eigenbedarfskündigungen von Wohnraummietverhältnissen eingebracht. In dem Entschließungsantrag geht es unter anderem darum, vorgetäuschten Eigenbedarf einzudämmen und den Mieterschutz auszubauen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) kritisiert die vorgeschlagenen Regulierungen.
Das Bundesland Hamburg hat eine Bundesratsinitiative gestartet, um die Regelungen zum Eigenbedarf im Mietrecht zu verschärfen.
Darin wird unter anderem gefordert,
- den Kreis der privilegierten Personen einzuschränken;
- die Kündigungsfrist bei Eigenbedarfskündigungen auf 6 Monate zu verlängern;
- die Begründungspflicht des Vermieters bereits bei der Kündigung zu erweitern;
- die Folgen des späteren Wegfalls des Eigenbedarfs gesetzlich zu regeln, da sie bisher nur durch Rechtsprechung geklärt sind;
- das Problem des „gekauften Eigenbedarfs“ (Kündigung nach Kauf) durch Sperrfristregelungen einzudämmen;
- beim vorgetäuschten Eigenbedarf gesetzlich zu konkretisieren, wie lange ein Kündigungsfolgeschaden zu zahlen ist.
Begründet wird die Initiative insbesondere mit einem Anstieg vorgetäuschter Eigenbedarfskündigungen. Laut Schätzungen des Mietervereins Hamburg hätten die Beratungen von Mieter:innen deswegen um rund 30 Prozent zugenommen.
WiE befürchtet sinkende Attraktivität des Eigentumserwerbs
Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum, der die Interessen privater Immobilieneigentümer:innen vertritt, kritisiert die Initiative. „Die geplanten Regelungen gehen weit über einen Schutz vor vorgetäuschten Eigenbedarfskündigungen hinaus. Dieses Argument wird vorgeschoben, um die Eigentumsrechte privater Immobilieneigentümer weiter einzuschränken“, sagt WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller. „Werden die Vorschläge tatsächlich umgesetzt, wird dies private Immobilienkäufe noch weiter sinken lassen – dabei hat die neue Bundesregierung gerade das Ziel ausgerufen, die Eigentumsquote zu erhöhen.“
„Dass manche Vermieter Eigenbedarfskündigungen missbräuchlich einsetzen, ist sicherlich ein Problem. Dennoch darf man nicht vergessen, dass Vermieter sich überwiegend an das Gesetz halten“, sagt Dr. Sandra von Möller. Diese dürften nicht durch die „schwarzen Schafe“ unter den Vermietenden diskreditiert werden.
Um vorgetäuschten Eigenbedarf einzudämmen, gibt es zudem weit weniger einschränkende Alternativen. WiE schlägt statt umfangreicher Regulierungen eine zeitlich befristete Nachweispflicht des Vermieters gegenüber dem ehemaligen Mieter bei Eigenbedarfskündigung vor. Der ehemalige Vermieter müsste so für einen gewissen Zeitraum aktiv nachweisen, dass er die Wohnung tatsächlich zum Eigenbedarf nutzt. Vermieter, die Eigenbedarf vortäuschen, könnten so leicht überführt werden – allein das dürfte eine Abschreckungswirkung erzeugen.
Über WiE
Wohnen im Eigentum (WiE) ist ein bundesweiter Verbraucherschutzverband mit über 16.000 Mitgliedern und Sitz in Bonn. Der Verband tritt für die Interessen und Rechte von privaten Immobilieneigentümern, insbesondere von Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften ein. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz in der Bau- und Immobilienbranche. Seine Mitglieder unterstützt WiE mit kostenfreien Rechts-, Energie- und Bauberatungen sowie mit umfangreichen Informationsveranstaltungen, Ratgebern und Arbeitsmaterialien. WiE ist parteipolitisch neutral, unabhängig und Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Vereins unter www.wohnen-im-eigentum.de.