Wohngebäude-TÜV zurückgestellt

DIN-Ausschuss zieht Entwurf zurück / Vorhaben zur Verkehrssicherheitsüberprüfung für Wohngebäude wird nicht weiterverfolgt / WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller: „Gutes Signal für alle Immobilieneigentümer:innen“
Der DIN-Ausschuss hat eine DIN zur Verkehrssicherheitsüberprüfung von Wohngebäuden zurückgezogen.
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Die DIN zur Verkehrssicherheitsüberprüfung für Wohngebäude wird nicht weiterverfolgt. Der zuständige DIN-Ausschuss hat entschieden, den Entwurf zurückzuziehen. Der neue DIN-Entwurf sah vor, dass bei Gebäuden regelmäßig Überprüfungen stattfinden sollten, um die Sicherheit des Gebäudes zu gewährleisten. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hatte sich in einer Stellungnahme kritisch mit dem Entwurf auseinandergesetzt. „Für alle Immobilieneigentümer:innen ist das eine gute Entscheidung“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin von WiE.


Zuletzt war die Rede von „kontraproduktiv“ und „bürokratischem Wahnsinn“ gewesen – in der öffentlichen Debatte hatten Kritiker:innen kein gutes Haar an der aktuellen DIN-Norm zur Verkehrssicherheitsüberprüfung von Wohngebäuden (DN 94681-2025-03) gelassen. Anfang Mai hat der zuständige DIN-Ausschuss nun entschieden, den Entwurf zurückzuziehen. Auch Wohnen im Eigentum hatte sich aus Gründen des Verbraucherschutzes im März gegen den Entwurf positioniert. „Die Entscheidung, das Vorhaben nicht weiterzuverfolgen, begrüßen wir“, kommentiert Dr. Sandra von Möller, Vorständin von Wohnen im Eigentum. „Die Verkehrssicherheit von Gebäuden muss natürlich sichergestellt sein und es ist gut, wenn Immobilieneigentümer:innen dafür sensibilisiert werden. Weitere Belastungen durch nicht notwendige Regularien in Form einer DIN lehnen wir aber ab.“ 

Kritik von WiE zeigt Wirkung

WiE hatte darauf hingewiesen, dass die DIN zwar nicht unmittelbare, aber wohl mittelbare Rechtswirkungen auslösen könnte, da Gerichte sie bei Streitigkeiten als Auslegungshilfe heranziehen könnten „Das würde zusätzliche Anforderungen an Immobilieneigentümer:innen stellen, welche diese nicht mehr leisten können und die Erhaltungskosten der Immobilie erhöhen“, erläutert von Möller. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften wären von einer DIN betroffen – im Rahmen des Gemeinschaftseigentums. 

Zudem sei zu befürchten gewesen, dass Unternehmen und Verbraucher:innen die DIN-Vorgaben in Verträge integrieren könnten. „Gerade im Versicherungsbereich hätte das dann vermutlich häufiger zum Leistungsausschluss geführt, wenn die DIN Vertragsbestandteil wird, der betroffene Eigentümer als Versicherungsnehmer die Vorgaben aber gar nicht umsetzen kann.“ Die Kontrolle des Gebäudes selber sei Eigentümer:innen zwar grundsätzlich zuzumuten, die umfangreichen Dokumentationspflichten hingegen könnten aus Sicht von WiE allerdings zu unangemessenem Zusatzaufwand führen.  

Checkliste ohne mittelbare Rechtwirkung als sinnvolle Alternative 

Der Entwurf hatte ein allgemeines Verfahren zur Beurteilung von Risiken, unter anderem der Bereiche Konstruktion und Standsicherheit, Feuerschutz, Absturz- und Sturzsicherung sowie technische Anlagen vorgesehen. WiE spricht sich dafür aus, die Hinweise in Form einer Checkliste herauszugeben. „So wird auf das Thema aufmerksam gemacht, ohne rechtlich verbindliche Folgewirkungen für Immobilieneigentümer:innen zu schaffen“, so von Möller. 

 

Über WiE

Wohnen im Eigentum (WiE) ist ein bundesweiter Verbraucherschutzverband mit über 16.000 Mitgliedern und Sitz in Bonn. Der Verband tritt für die Interessen und Rechte von privaten Immobilieneigentümern, insbesondere von Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften ein. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz in der Bau- und Immobilienbranche. Seine Mitglieder unterstützt WiE mit kostenfreien Rechts-, Energie- und Bauberatungen sowie mit umfangreichen Informationsveranstaltungen, Ratgebern und Arbeitsmaterialien. WiE ist parteipolitisch neutral, unabhängig und Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Vereins unter www.wohnen-im-eigentum.de.