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Wir prüfen Ihre Jahresabrechnung!
Unverhältnismäßig hohe Heizkosten? Unverständliche Kostenverteilung? - Wir gehen dem nach!

Noch immer sind die Jahresabrechnungen für viele Wohnungseigentümer wenig transparent und nachvollziehbar. Sie erschweren sowohl Eigentümern als auch Verwaltungsbeiräten die Überprüfung. Hinzu kommt, dass viele Eigentümer nicht wissen, ob und wie sie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen können.
Um Wohnungseigentümern zu mehr Durchblick zu verhelfen, bieten wir die Überprüfung von Jahresabrechnungen für Mitglieder wie Nichtmitglieder (für letztgenannte zum höheren Preis). Damit unterstützen wir Sie, den Abrechnungs-„Dschungel“ kritisch unter die Lupe zu nehmen.
Bei genauer Betrachtung findet sich mancher Fehler, einzelne Ausgaben erweisen sich als unangemessen hoch und nicht selten kommen sogar „Unregelmäßigkeiten“ zu Tage. Die einzelnen Positionen werden nach der Prüfung für Sie transparenter sein,  manche Kosten lassen sich vielleicht sogar einsparen.

Das fiel auf bei der Prüfung von Jahresabrechnungen - einige Beispiele:

„Aus dem Ableseblatt Warmwasser, Kaltwasser und Heizung ergibt sich, dass nicht alle Wohnungen Warmwasser über die Heizungsanlage beziehen, sondern mit Durchlauferhitzer  (Strom) Warmwasser bekommen. Daher entspricht die Gesamtwohnfläche Warmwasser nicht der Gesamtwohnfläche Heizung. Lassen Sie dies nachrechnen“

„Der Energieausweis für Ihr Gebäude hat einen durchaus guten Wert für Bestandsgebäude…Das Gebäude dürfte daher energetisch nicht problematisch sein. Betrachtet man nun aber die Abrechnung für 2008, so müssten hier (tatsächlich verbrauchte Erdgasmengen wurden von Ihrer Verwaltung leider nicht eingesetzt!) ca. 38.944 kWh Gas abgerechnet worden sein, das wären 147,4 kWh/m²/Jahr – das kann nicht sein.“

„Durch das Eichgesetz ist die Verwendungsdauer von Wasserzählern begrenzt: Warmwasserzähler sind alle fünf Jahre nachzueichen; Kaltwasserzähler sind alle sechs Jahre nachzueichen (bei vor dem 31.12.1992 eingebauten Kaltwasserzählern waren es noch acht Jahre). Eine Abrechnung, die auf Erfassungsergebnissen von ungeeichten Messgeräten basiert, ist nicht fällig.“

„Verwunderlich ist die Differenz von ca. 20 % bei der Gesamtmenge an Schmutzwasser, die einmal über die Kaltwasserzähler (671,40 m³) ermittelt wurde und zum zweiten über die Stadtwerke (802 m³). Aus dem Grund überreiche ich Ihnen Unterlagen zum Thema Differenzen bei der Wassermessung.“

„Die mir vorgelegte Abrechnung ist sehr ordentlich und nachvollziehbar aufgebaut und auch bezüglich der aufgeführten Kosten plausibel. Der Nachweis nach §35a ist in Ordnung, ebenfalls die Rücklageentwicklung. Von daher ist die Abrechnung nicht zu beanstanden. Die Heizkosten sind jedoch sehr hoch, so dass eine energetische Sanierung durchaus sinnvoll sein dürfte.“

„Die Gerichtskosten für ein Beweissicherungsverfahren wurden nach Wohneinheiten abgerechnet. Dies ist richtig, wenn die Eigentümergemeinschaft die Kostenverteilung so beschlossen hat; ansonsten wäre hier auch eine Kostenverteilung nach Miteigentumsanteil vorzunehmen.“

Unser Prüfangebot

1. Prüfung der gesamten Jahresabrechnung
Neben der inhaltlichen Prüfung erhalten Sie Empfehlungen, mit welchen Fragen Sie sich an den Verwalter wenden sollten sowie Tipps zum weiteren Vorgehen.
Nach der Prüfung Ihrer Jahresabrechnung werden Sie in einem Telefongespräch ausführlich beraten. Diese Variante kostet
120 Euro für Mitglieder (190 Euro für Nichtmitglieder).
Für diese Prüfung werden benötigt:

  • die aktuelle und vorjährige Jahresabrechnung mit allen Anlagen, die seitens der Verwaltung zur Verfügung gestellt wurden
  • die Teilungserklärung
  • die Beschlussfassung über evtl. erfolgte Änderungen der Kostenverteilungsschlüssel (nachrichtliche Aufstellung)

2. Plausibilitätsprüfung einer Position der Jahresabrechnung
Als kostengünstigere Variante bietet wohnen im eigentum e.V. eine Plausibilitätsprüfung an. Im Rahmen dieser Plausibilitätsprüfung kann zum Beispiel überprüft werden

  • ob die Jahresabrechnung korrekt und nachvollziehbar aufgebaut ist,
  • ob sie alle notwendigen Informationen enthält,
  • ob zu erkennen ist, wie hoch die tatsächlichen Vorauszahlungen waren,
  • ob der Schlüssel für die Verteilung der Heizkosten richtig gewählt wurde,
  • ob die Zahlungen für haushaltsnahe Dienstleistungen ausgewiesen sind,
  • ob die Kontenentwicklungen stimmen.

Erforderliche Unterlagen ergeben sich hier aus der speziellen Fragestellung und sind je nach Absprache mit den Prüfern mitzuschicken.
Die Plausibilitätsprüfung staffelt sich nach Kostenpositionen von
35 bis 70 Euro. (Alle Angaben verstehen sich inkl. MwSt.)

Die Jahresabrechnungen werden von Astrid Schultheis, Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung (IHK Köln),  geprüft, die seit mehreren Jahrzehnten als WEG-Verwalterin tätig ist und dadurch über reiche  Erfahrung in der Verwaltung von größeren und kleineren Wohnanlagen verfügt.

Zum anderen prüft Gudrun Lachnitt, Wohnungsfachwirtin, Rheinbach/Bonn. Frau Lachnitt steht ebenfalls jeden zweiten Dienstag im Monat in der kostenlosen, telefonischen Beratung zur Verfügung. Bitte melden Sie sich unter 0228 304 12670 bei Frau Bornschein an.

Die Anmeldung zur Prüfung (Anmeldeformular) erfolgt über die Geschäftsstelle des Vereins in Bonn. Nach Eingang Ihrer Anmeldung nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf. Ihre Unterlagen schicken Sie dann direkt an die Prüferin.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Tel.-Nr. 0228-30412675 oder schicken Sie eine E-Mail an
thielmann@wohnen-im-eigentum.de

Ansprechpartnerin: Frau Birgit Thielmann




Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über die Geschäftsstelle des Vereins in Bonn
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