Achtung, neues WEGesetz seit 01.12.2020! Bitte achten Sie auf das Datum der Veröffentlichungen!

Antwort der Bundesregierung auf kleine Anfrage der FDP

30.01.2009

Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die mit der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes verfolgten Ziele erreicht worden seien. Dabei liegen der Regierung laut eigenen Angaben zu so entscheidenden Bereichen wie zur Modernisierungstätigkeit gar keine Daten vor, kritisiert der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V.  

Anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des neuen Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zieht die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP eine positive Bilanz. Einzig hinsichtlich des Vorrechts der Wohnungseigentümer in der Zwangsversteigerung sieht sie gesetzgeberischen Korrekturbedarf. Hier gebe es Schwierigkeiten, weil ein Finanzamt einem Vollstreckungsgläubiger mit Berufung auf das Steuergeheimnis keinen Einheitswert nennen darf. Der Einheitswert ist notwendig, um das Vorrecht der Miteigentümer gegenüber anderen Gläubigern nachweisen zu können.

Die Regierung weist allerdings darauf hin, dass bisher noch sehr wenig Rechtsprechungen der verschiedenen Gerichtsinstanzen vorliegen, um hierzu eine umfassende Einschätzung abgeben zu können.

Viel Rechtssprechung zum Thema bauliche Veränderung

Zahlenmäßig am meisten Gerichtsverfahren habe es allerdings zu Fragen der baulichen Veränderungen und Modernisierungsmaßnahmen gegeben, so die Bundesregierung in ihrer Antwort. Dabei habe es sich aber immer um Einzelfallentscheidungen gehandelt, die keine grundsätzlichen Rechtsfragen aufwerfen.

Noch unentschieden ist die Frage, ob eine Eigentümergemeinschaft ein Verbraucher ist

Höchstrichterlich noch nicht entschieden sei die Frage, ob eine Eigentümergemeinschaft - nach dem sie nun laut Gesetz ein teilrechtsfähiger Verband ist - auch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein kann. Diese Frage ist wichtig u.a. bezüglich der damit verbunden Haftungsbeschränkungen und Schutzwürdigkeit im Rahmen allgemeiner Geschäftsbedingungen.

Folgen bezüglich der Modernisierungstätigkeit sind unbekannt

"Enttäuschend ist die Antwort der Bundesregierung hinsichtlich der Instandsetzungs- und Modernisierungswelle, die die Novelle initialisieren sollte", sagt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von wohnen im eigentum e.V. Auf die Frage, ob die WEG-Novelle zu der erhofften Beseitigung des Instandhaltungs- und Instandsetzungsstaus im Bereich von Wohnungseigentumsanlagen geführt habe, lautet die lapidare Antwort der Bundesregierung, ihr liege über die Instandsetzungstätigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaften keine statischen Angaben vor.

"Wir fordern die Bundesregierung auf, bezüglich der Modernisierungstätigkeit von Eigentümergemeinschaften endlich statistisch zuverlässige Daten zu erheben", so Heinrich. "Unsere eigene Umfrage  zu dem Thema 'Stolpersteine auf dem Weg zur Modernsierung' zeigt hier dringenden Handlungsbedarf auf."

Auch die Umstellung auf die Zivilprozessordnung wird angesprochen

Weitere Themen der kleinen Anfrage sind unter anderem die Auswirkungen der Verfahrensumstellung auf die Zivilprozessordnung, die neu eingeführten Beschluss-Sammlung, die neuen Verwalterpflichten, die Betriebskostenregelungen und der Energieausweis. wohnen im eigentum e.V. wird berichten.

Die gesamte Antwort der Bundesregierung kann hier heruntergeladen werden:http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/115/1611553.pdf