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Hausgeld und Jahresabrechnung

Die Kostenverteilung  - das Hausgeld

Das gemeinschaftliche Eigentum gehört allen Eigentümern und steht deshalb allen Eigentümern zum Mitgebrauch zur Verfügung. Deshalb müssen alle Eigentümer - vom Grundsatz her - alle gemeinschaftlichen Kosten anteilig tragen. Die Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten erfolgt nach der Größe des für jeden Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteils. So steht es im Wohnungseigentumsgesetz (§16 Abs. 2). Es gibt hierfür allerdings keine zwingende gesetzliche Bestimmung. Zulässig ist beispielsweise auch eine Kostenverteilung nach dem Verbrauch, nach der Wohn- oder Nutzfläche, nach der Zahl der zum jeweiligen Haushalt zählenden Personen oder nach der Zahl der Wohnungen.
Mitglieder erhalten weitere Informationen zur  Kostenverteilung innerhalb der Gemeinschaft .

Die Aufteilung der gemeinschaftlichen Kosten erfolgt – nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) – erst einmal unabhängig davon, ob und in welchem Umfang Sie die Gemeinschaftsanlagen und -einrichtungen auch tatsächlich nutzen werden. Besteht beispielsweise eine Wohneigentumsanlage aus mehreren Häusern, von denen nicht alle über einen Aufzug verfügen, müssen sich dennoch alle Eigentümer der Wohnanlage an sämtlichen Aufzugskosten beteiligen. 
Es sei denn, in der Gemeinschaftsordnung ist eine andere Regelungen zur Kostenverteilung festgelegt. Dort können z.B. einzelne Wohnungseigentümer, die solche Anlagen nicht nutzen, von der Kostentragung ausgenommen sein, ebenso wie beispielsweise von den Instandhaltungskosten von Kfz-Stellplätzen, für die Sondernutzungsrechte vergeben worden sind.
Deshalb ist es vor dem Kauf einer Eigentumswohnung wichtig, die Kostenverteilungsregelungen in der Gemeinschaftsordnung zu kennen.
Ebenfalls sollten Kaufinteressenten die Beschluss-Sammlung genauestens prüfen. Auch dort können Beschlüsse zur Kostenverteilung zu finden sein. Denn die Eigentümergemeinschaft kann die Betriebs- und Verwaltungskosten - also die laufenden Kosten - durch einen Mehrheitsbeschluss ändern.

Das Hausgeld

Auf der Grundlage des Wirtschaftsplans für das kommende Jahr wird das monatlich zu zahlende Hausgeld festgelegt.
Zum Hausgeld gehören die Betriebskosten sowie die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten. Siehe auch Hausgeld transparent.
Mitglieder erhalten weitere Informationen zum Thema:

Hausgeld-Vergleich von sechs großen Wohnungseigentumsanlagen

Wie viel sie selbst für Strom-, Heizung und Verwaltung zahlen müssen, erfahren Wohnungseigentümer durch die Jahresabrechnung. Doch ob die Nebenkosten (vergleichsweise) hoch oder niedrig sind, zeigt die Jahresabrechnung nicht. Ein systematischer Vergleich mit anderen Wohnungseigentumsanlagen kann helfen, Kostentreiber und Schwachstellen zu erkennen. Informationen über einen von wohnen im eigentum unterstützten Hausgeldvergleich in Form eines Benchmarking von sechs Großwohnanlagen in Deutschland mit 100 bis 350 Wohnungen finden Sie hier


Sonderumlagen

Wenn das veranschlagte Hausgeld nicht ausreicht, weil zum Beispiel unvorhersehbare Reparaturen erforderlich werden, müssen die Eigentümer eine Sonderumlage zahlen. Diese kann durch einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümer erhoben werden.

Weitere Informationen für Mitglieder:




Weitere Informationen

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