Die Teilungserklärung wird meistens ergänzt durch Regelungen über die rechtlichen Beziehungen der Wohnungseigentümer untereinander. In dieser Gemeinschaftsordnung, einer Art „Satzung der Eigentümergemeinschaft“ werden Vereinbarungen festgelegt, durch die die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes ergänzt oder abgeändert werden können.
Als Beispiel siehe auch die verbraucherorientierte Muster-Gemeinschaftsordnung.
Die Festlegungen in der Gemeinschaftsordnung sind für Sie von weitreichender Bedeutung. Zum einen, weil eine solche Gemeinschaftsordnung ebenso wie die Teilungserklärung im Nachhinein nur wieder mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer und mit einer Eintragung ins Grundbuch abgeändert werden kann. Zum anderen, weil hier wesentliche Rechte und Pflichten festgelegt sind, an die Sie gebunden sein werden: In der Gemeinschaftsordnung werden neben den bereits erwähnten Sondernutzungsrechten auch das Stimmrecht und Ihr zukünftiger Stimmanteil in der Eigentümerversammlung festgelegt sowie die Kostenverteilung bestimmt.
Was kann die Gemeinschaftsordnung noch enthalten? Darin kann auch die Untersagung gewerblicher oder beruflicher Tätigkeiten festgelegt werden, ebenso kann ein generelles Tierhaltung- oder Musizierverbot ausgesprochen werden.
Der Ratgeber "Eigentum verpflichtet - Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen sicher beurteilen" enthält ausführliche Informationen zu diesen wichtigen Dokumenten. Er kann gegen Versandgebühren von 2 Euro bestellt werden beim Versandservice von wohnen im eigentum e.V., Heinrich-Sommer-Str. 13 in 59939 Olsberg, Tel. 02962 / 800154, Fax-Nr. 02962 / 800149, Email bestellung@wohnen-im-eigentum.de.
Siehe auch die Studie "Teilungserklärungen in der Praxis - Prüfung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen im Hinblick auf unausgewogene, ungerechte und konfliktfördernde Regelungen", herausgegeben von wohnen im eigentum e.V.
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