Die Gaspreise sind im letzten Jahr erheblich gestiegen, die Preisunterschiede zwischen den preiswertesten und teuersten Versorgern groß. Einen Gaspreisvergleich bieten das Bundeskartellamt und ARD plusminus und WDR markt an. Ein Wechsel des Anbieters ist bisher allerdings nur in wenigen Regionen und Städten möglich.
Bei Gaspreiserhöhungen: Widerspruch einlegen?
Die Gasversorgungsunternehmen stellen seit Anfang 2004 den Privathaushalten vermehrt erhöhte Gaspreise in Rechnung. Betroffen hiervon sind sowohl Haus- und Wohnungseigentümer, die als Direktabnehmer angeschlossen sind, als auch Wohnungseigentümergemeinschaften, die einen Gemeinschaftsanschluss haben und die Kosten der Gasversorgung per Umlage an die Mitglieder weitergeben. Für die Gaskunden stellt sich dann die Frage, ob sie Widerspruch einlegen sollen.
Für Verbraucher als Direkt- oder Einzelabnehmer bieten die Verbraucherzentralen umfangreiche Hilfsmittel an, gegen die Gaspreiserhöhungen vorzugehen, siehe dazu www.vz-nrw.de. Für Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die im Umlageverfahren an den Gaskosten beteiligt werden, stellt sich die Sachlage, Widerspruch einzulegen, wesentlich schwieriger dar.
Haus- und Wohnungseigentümer erhalten hier differenziert nach der Vertragssituation Hintergrundinformationen und Musterbriefe zu den Fragen
- Was können Haus- und Wohnungseigentümer mit Einzelanschluss tun?
- Was können Wohnungseigentümer mit Gemeinschaftsanschluss tun?
- Wann aktiv werden?
- Warum Widerspruch einlegen?
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