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Wohnungseigentum aus zweiter Hand

Informationen zum Kauf einer älteren Eigentumswohnung

Sie suchen eine ältere Eigentumswohnung, weil diese vielleicht günstiger ist als eine Neubauwohnung? Weil ältere Wohnungen - im Vergleich zu Neubauten - zentraler gelegen sind? Weil Sie vielleicht einen Beitrag zur eigenen Altersvorsorge leisten wollen?

Dies sind gute Gründe für den Erwerb von Wohnungseigentum. Kennen Sie auch bereits die Regeln, nach denen Wohnungseigentümer zusammenleben (müssen)? Wissen Sie, wie der Wohnungskauf erfolgen soll? Wenn nicht, dann können Sie sich hier informieren, um die richtige Wahl zu treffen.
Unter Rechte und Pflichten finden Sie eine Beschreibung und Definition der wichtigsten gesetzlichen Regelungen und Vorgaben rund um das Wohnungseigentum,
unter Verwaltung werden Ihnen die Organisation und Verwaltungsaufgaben vorgestellt,
unter Kosten die Kostenaufteilung und was an Kosten so auf Sie zukommen wird.

Eine ältere Eigentumswohnung erwerben Sie von Privat oder von einer Wohnungsgesellschaft oder einem Bauträger, wenn diese von einer Miet- in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde. Nur der notariell beurkundete Kaufvertrag ist gültig. Vertragsbestandteile sind u.a.: Kaufvertrag, Teilungserklärung (schriftliche Beschreibung und Aufteilungsplan), Abgeschlossenheitsbescheinigung, ggf. Gemeinschaftsordnung. Vertragsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch, die Makler- und Bauträgerverordnung und das Wohnungseigentumsgesetz. Die Hausordnung (wenn vorhanden), die Jahresabrechnung und der Verwaltervertrag sollten vor dem Kauf eingesehen werden. 

Checkliste

Interessenten bieten wir eine Checkliste zum Kauf einer älteren Eigentumswohnung. Diese Checkliste enthält Fragen und Hilfestellungen für die Prüfung der Wohnung, der wichtigsten Unterlagen und der Rahmenbedingungen.





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