Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) bringt für Hausbesitzer neue Wahlmöglichkeiten und neue Verpflichtungen: Ab 1. Januar 2013 dürfen sie den Schornsteinfeger frei wählen. Sie müssen aber künftig selbst dafür sorgen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten rechtzeitig vorgenommen werden. Hier erfahren Sie mehr über die freie Wahl des Schornsteinfegers
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