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Es wird teuer werden, wenn Sie Schäden rund um den Hausbau bezahlen
müssen, die nicht über Versicherungen abgedeckt sind. Schließen Sie
deshalb schon vor dem ersten Spatenstich unbedingt die notwendigen
Bauversicherungen ab. Bauherrenhaftpflicht-Versicherung Verunglücken
Kinder, Nachbarn, Passanten oder Lieferanten auf der Baustelle, muss
der Bauherr in voller Höhe dafür haften. Sind an dem Schaden mehrere
Personen oder Unternehmen beteiligt, kann der Geschädigte seine
Ansprüche in voller Höhe gegen jeden einzelnen geltend machen. Zur
eigenen Sicherheit und um langwierige Prozesse unter den Betroffenen zu
vermeiden, sollten Baukunden unbedingt eine
Bauherrenhaftpflicht-Versicherung abschließen. Sie kommt für Personen-
und Sachschäden auf für eine Bauzeit von bis zu zwei Jahren. Danach,
also nach dem Einzug, deckt die normale private Haftpflichtversicherung
alle Schadensfälle auf dem selbstgenutzten Hausgrundstück ab. Letzteres
gilt nicht für Mietshäuser! Vermieter und Eigentümergemeinschaften
haben eine separate Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung
abzuschließen.
Mitversichert sind auch die Schäden, die sich aus den Pflichten des
Grundstücks- eigentümers ergeben: Zum Beispiel seine Streupflicht im
Winter. Deshalb sollte diese Versicherung möglichst direkt beim
Grundstückskauf abgeschlossen werden, wenn klar ist, dass innerhalb der
nächsten zwei Jahre gebaut wird. Nicht versichert sind: Schäden an gemieteten Sachen und Arbeitsunfälle von Bauhelfern (s.u.). Werden Eigenleistungen durchgeführt, so werden diese meistens nur gegen einen Prämienaufschlag mitversichert. Zu
empfehlen ist eine Deckungssumme von drei Mio Euro pauschal für
Personen- und Sachschäden. Die Höhe der einmalig zu zahlenden Prämie
liegt zwischen 0,5 und 1 Promille der Bausumme. Ein Vergleich der
verschiedenen Prämien lohnt sich.
Bauleistungsversicherung (auch Bauwesenversicherung genannt) Werden
auf der Baustelle Sanitärobjekte abmontiert, verschwindet der bereits
eingebaute Heizkessel oder werden Türen eingetreten, dann ersetzt die
Bauleistungsversicherung den Schaden. Sie greift ein, wenn Schäden
durch außergewöhnliche Witterungseinflüsse wie Erdbeben, Erdrutsch, Orkane, Überschwemmung oder durch unvorhergesehene Ereignisse wie Vandalismus, Diebstahl bereits eingebauter Bauprodukte oder Fahrlässigkeit der Bauarbeiter entstehen (z.B.: LKW fährt gegen Außenwand). Nicht
versichert sind: Schäden durch normalen Witterungseinfluss (Frost im
Winter, Sturm im Herbst), Diebstahl gelagerter Bauprodukte, Schäden
durch Brand, Blitzschlag und Explosionen, Schäden aufgrund
unterlassener Sicherungsmaßnahmen sowie Baufehler und –mängel. Die
Versicherung kommt für die o.g. Schäden auf unabhängig davon, ob sie zu
Lasten des Baukunden oder des jeweiligen Bauunternehmers gehen. Die am
Bau beteiligten Firmen und Handwerker sind also mitversichert. Die
einmal zu zahlende Prämie liegt je nach Versicherung bei 1 bis 3
Promille der Bausumme. Im Schadensfall wird dem Baukunden häufig eine
bestimmte Summe (250 bis 300 Euro) als Selbstbeteiligung abgezogen.
Feuer-Rohbauversicherung = Wohngebäudeversicherung Gegen
Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und den Absturz von
Flugzeugen müssen sich Baukunden separat versichern, diese werden in
der Bauleistungsversicherung nicht mit berücksichtigt. Am günstigsten
ist es, wenn sie schon zu Beginn der Bauzeit eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Dann sind Feuerschäden am Rohbau während der Bauzeit in der Regel beitragsfrei mitversichert.
Gesetzliche Unfallversicherung für private Bauhelfer Bauhelfer
(Verwandte, Freunde) müssen bei der zuständigen
Bau-Berufsgenossenschaft pflichtversichert werden. Dafür sind Beiträge
zu entrichten. Wird dies unterlassen, drohen Bußgelder.
Rechtsschutzversicherung für die Zeit des Hausbaus Eine
Rechtsschutzversicherung gegen Pfusch am Bau oder für Streitigkeiten
mit Architekten, Bauträgern oder Handwerkern gibt es (leider) für den
Neubau nicht.
Weitere Informationen:
Periodisch alle ein bis
zwei Jahre vergleicht die Zeitschrift „Finanztest“ der Stiftung
Warentest die verschiedenen Bau- und Wohngebäudeversicherungen. Die
letzten Tests sind in den Beratungsstellen der Verbraucher-Zentralen
einsehbar oder können bestellt werden bei der Stiftung Warentest unter www.stiftung-warentest.de. Informationen über Versicherungen nach dem Einzug finden Sie auf dieser Website.
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