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Es gibt vielfältige Wege zu einem eigenen Haus. Aber was ist der Unterschied zwischen einem Hausbau mit freiem Architekten, einem Fertighauskauf oder dem Erwerb einer Immobilie vom Bauträger? Gibt es rechtliche Unterschiede? Was leistet der Unternehmer, was nicht? Hier eine Zusammenfassung der wesentlichen Unterschiede.
Bauen mit Architekten: Der Planer entwirft und plant das Haus, führt Kostenermittlungen durch, stellt den Antrag auf Baugenehmigung (dazu muss er die Bauvorlageberechtigung besitzen), nimmt die Ausschreibungen (sogenannte Leistungsverzeichnisse) für Handwerker und Bauunternehmer vor und überwacht die Bauausführung. Weiterlesen ....
Beim Bauen mit einem freien Planer haben Baukunden den größten Einfluß auf die Gestaltung des Hauses und einen großen Einfluss auf die Kostenentwicklung, sei es nach oben oder unten. Allerdings müssen Baukunden viel Zeit für das Bauvorhaben einplanen. Die Kalkulationssicherheit im Hinblick auf die Gesamtbaukosten hängt von der eigenen Disziplin und der Gewissenhaftigkeit des Architekten ab. Den Umfang der Eigenleistungen kann der Baukunde selbst bestimmen.
Fertighaus-Bau: Hier erwerben Sie ein Typen- oder Fertighaus von einem Generalübernehmer, der Ihnen teils das Haus mit oder teilweise ohne Keller oder Bodenplatte anbietet. Den Grundstückskauf müssen Sie selbst organisieren oder der Generalübernehmer vermittelt Ihnen ein Grundstück mit der Auflage, mit ihm zu bauen. Fertighausanbieter bieten Typenhäuser an, die schlüsselfertig als auch in verschiedenen Ausbaustufen erworben werden können. Das Hausangebot wird detailliert in einer Bau- und Leistungsbeschreibung vorgestellt, die Vertragsbestandteil wird. Dem Vertrag wird meistens die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/Teil B) zugrunde gelegt. Dann beträgt die Gewährleistung in der Regel 4 Jahre. Es können auch 5 Jahre vereinbart werden. In geringem bis mittlerem Umfang kann der Baukunde auf die (Um-)Gestaltung eines Typen- und Fertighauses Einfluss nehmen durch Änderung der Dachform, Gauben, Fenster und Erker. Ein direkter Preisvergleich der einzelnen Bauleistungen ist schwer möglich, somit ist der Verhandlungsspielraum gering. Weiterlesen...
Hauskauf vom Bauträger: Sie erhalten ein (fast) schlüsselfertiges Haus zusammen mit dem Grundstück von einem Anbieter. Haus- und Grundstückserwerb sind in einem Vertrag geregelt, die Bau- und Leistungsbeschreibung des Hauses ist Bestandteil des Kaufvertrages. Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) muß beachtet werden und der Kauf ist vom Notar zu beurkunden. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre für das Gebäude und zwei Jahre für Leistungen am Grundstück. Einer hohen Sicherheit bei der Kalkulation der Gesamtkosten und einem geringen Zeitaufwand stehen die geringe Einflußmöglichkeit auf die Gestaltung und die Kosten gegenüber. Weiterlesen ....
Haus aus zweiter Hand: Vor dem Kauf eines älteren Hauses ist der Modernisierungsbedarf zu ermitteln und gegebenenfalls die Umbaumaßnahmen mit einem Architekten zu planen. Der Kauf von Grundstück und Haus ist vom Notar zu beurkunden. Es gilt das Bürgerliche Gesetzbuch. Gebrauchte Immobilien werden häufig unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Im Vertrag heißt es dann „gekauft wie gesehen“. Vor unvorhergesehene schwerwiegende Schäden können Sie sich also nur durch eine gründliche Besichtigung und Schadenserkundung schützen. Altbauten liegen in der Regel zentraler als Neubauten und sind preiswerter. Dafür muss häufig in die Modernisierung investiert werden. Weiterlesen ....
Neubau-Eigentumswohnung: Eine neue Eigentumswohnung wird von einem Bauträger erworben. Der Vertrag muß notariell beurkundet werden. Vertragsbestandteile sind u.a.: Kaufvertrag, Teilungserklärung (schriftliche Beschreibung und Aufteilungsplan), Abgeschlossenheitsbescheinigung, Baubeschreibung, ggf. Gemeinschaftsordnung. Vertragsgrundlage ist auch die Makler- und Bauträgerverordnung. Siehe auch Hauskauf vom Bauträger. Zu beachten ist das Wohnungseigentumsgesetz. Weiterlesen ...
Wohnung aus zweiter Hand: Nur der notariell beurkundete Kaufvertrag ist gültig. Vertragsbestandteile sind u.a.: Kaufvertrag, Teilungserklärung (schriftliche Beschreibung und Aufteilungsplan), Abgeschlossenheitsbescheinigung, ggf. Gemeinschaftsordnung. Zu beachten ist das Wohnungseigentumsgesetz. Die Hausordnung (wenn vorhanden), die Jahresabrechnung und der Verwaltervertrag sollten vor dem Kauf unbedingt eingesehen werden. Der Modernisierungsbedarf beim Sonder- wie beim Gemeinschaftseigentum sollte bekannt sein. Weiterlesen ...
Wie vorgehen beim Hausbau? Den Fahrplan für den Hausbau finden Sie hier!
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Wie vorgehen beim Hausbau? Den Fahrplan für den Hausbau finden Sie hier!
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Mitglieder Spezial
Wer baut am kostengünstigsten, Fertighausanbieter oder Bauträger? Wer am schnellsten?
Die Einflussmöglichkeiten der Baukunden Tabellarische Übersicht über die jeweiligen Einflussmöglichkeiten auf Gestaltung, Preis, Zeit- und Arbeitsaufwand Login für Download nötig Die Bauabnahme - Abnahmeprotokoll Ratgeber für die Abnahme von Einfamilienhäusern Login für Download nötig
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