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Neubau vom Bauträger - Hausbau aus einer Hand

Sie kaufen ein neues, (fast) schlüsselfertiges Haus zusammen mit dem Grundstück von einem Bauträger, also von einem Anbieter.

Haus- und Grundstückserwerb sind in einem Vertrag (Werklieferungsvertrag) geregelt, die Bau- und Leistungsbeschreibung des Hauses ist Bestandteil des Vertrages. Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) muss beachtet werden und der Kauf ist vom Notar zu beurkunden. Weitere Vertragsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Wohn- oder Nutzflächen? Zum Hausangebot gehören Flächenangaben.  Diese sind wichtig, damit Sie die Haus-, Wohnungs- und Raumgrößen ermessen können, die Ihnen zukünftig zur (Wohn-) Nutzung zur Verfügung stehen werden. Außerdem sind die Quadratmeterpreise zum Preisvergleich erforderlich.




Weitere Informationen

Wohn- oder Nutzflächen?
Informationen zur Flächenberechnung


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