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17.12.2013 Wegen offenstehender Zahlungen wurden die Konten einer größeren Wohnungsverwaltung gepfändet. Auf den Konten liegen die Gelder der Eigentümer von schätzungsweise 2000 bis 3000 Wohnungen im Raum Bonn und Rhein-Sieg-Kreis. Auszahlungen von diesen Konten sind nicht mehr möglich, Rechnungen bleiben unbezahlt, auch für Gas. Müssen die Eigentümer deshalb fürchten, Weihnachten in ungeheizten Wohnungen zu verbringen?

Grundsätzlich können die Energieversorger bei erheblichen Zahlungsrückständen die Lieferung einstellen. Das müssen sie aber mindestens vier Wochen vorher ankündigen. Allerdings erfolgt die Ankündigung gegenüber dem Verwalter, der den Gasbezug abwickelt. Auch nach Ankündigung darf der Versorger nicht in jedem Fall sperren, zum Beispiel nicht, wenn er damit rechnen kann, dass er doch noch zu seinem Geld kommt. wohnen im eigentum rät deshalb den Eigentümern und ihren Beiräten, mit ihrem Versorgungsunternehmen Kontakt aufzunehmen und die Situation zu erklären. Sollte diese trotzdem wider Erwarten auf Sperrung bestehen, ist Hilfe durch die Verbraucherzentrale oder Rechtsanwälte unverzichtbar.

Dasselbe Problem stellt sich beim Hausstrom, mit dem Aufzug und Treppenhausbeleuchtung betrieben werden.

Treuhandkonten verschärfen Probleme
Nach derzeitigem Informationsstand gibt es Anhaltspunkte, dass die betroffene Verwaltung nicht ordnungsgemäß gearbeitet hat. Neben den aktuellen Zahlungsschwierigkeiten befürchten viele Eigentümer den Verlust ihrer Rücklagen. Gegen die Verwaltung wurden Strafanzeigen unter anderem wegen Veruntreuung gestellt. Die Konten der Wohnungseigentümergemeinschaften werden als Treuhandkonten geführt, das heißt: Kontoinhaber ist die Verwaltung. Das erschwert für die Eigentümer sowohl den Zugang zu Informationen über die Konten wie den Zugriff darauf. Obwohl es eigentlich ihr Geld ist, müssen sie bei einer Pfändung – ebenso wie bei Insolvenz des Verwalters – ihre Rechte erst aufwändig gerichtlich durchsetzen. Das muss jetzt jede betroffene Eigentümergemeinschaft selbst in die Hand nehmen.

wohnen im eigentum weist seit langem darauf hin, dass spätestens seit 2007 Konten auf den Namen der Eigentümergemeinschaft mehr Sicherheit bieten, vor allem, wenn sie mit zusätzlichen Mechanismen wie Online-Zugang für Beiräte gekoppelt sind.

Die Situation eskaliert weiter: Arrestantrag
Die mit der Kontopfändung gesicherten Forderungen gegen die Wohnungsverwaltung sind kein Einzelfall. Am Mittwoch, 18. Dezember 2013, soll nach wohnen im eigentum vorliegenden Informationen vor dem Amtsgericht Siegburg über einen Arrestantrag zur Sicherung von weiteren Anbsprüchen mündlich verhandelt werden.

wohnen im eigentum informiert Eigentümer
wohnen im eigentum hat am 12. Dezember 2013 für betroffene Eigentümer eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Für Januar 2014 ist eine weitere Veranstaltung in Planung.