startseite

modernisieren
energieausweis
energiesparberatung
eigentumswohnung
enev
bauabnahme

über uns
mitglied werden
beratung
service
news & infos
forum
presse
interessante links
kontakt
impressum
jobs






EnEV 2009: Neue Maßstäbe für das energiesparende Bauen

Seit dem 1.Oktober 2009 setzt die Energieeinsparverordnung EnEV 2009 neue Maßstäbe an das Bauen und Modernisieren. Die  Anforderungen und Standards, die beim Neubau und bei Sanierungen oder  Modernisierungen von älteren Wohngebäuden eingehalten werden müssen, wurden im Vergleich zur EnEV 2007 verschärft. Außerdem legt sie Pflichten zur Nachrüstung bestehender Wohngebäude fest. Mit gutem Grund: Drei Viertel aller Wohngebäude wurden vor 1979 errichtet. Viele  entsprechen nicht einmal der ersten Wärmeverordnung, dem Vorreiter der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) und  sind wahre Energieschleudern. Das Einsparpotenzial ist also bei Bestandsimmobilien besonders hoch:

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Bei Neubauten wurde die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung im Vergleich zur EnEV 2007 um etwa 30 % gesenkt, d.h. die Anforderungen wurden entsprechend verschärft. Dem verringerten zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf entsprechend stieg der erforderliche Wärmeschutz der Gebäudehülle um ca. 15 %.

Der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung darf bei Neubauten einen Maximalwert nicht überschreiten. Dieser richtet sich nach Referenzgebäuden, also einem Wohnhaus mit der gleichen Form, der gleichen Gebäudenutzfläche und der gleichen Ausrichtung wie das geplante Wohnhaus.

Bei größeren Umbau-, Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen steigen die Anforderungen bei Altbauten ebenfalls um 30 %. Sollen Bauteile ersetzt  oder erneuert werden, muss ein bestimmter Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) für das jeweilige Bauteil, gemessen in Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/m² K) eingehalten werden. Diese U-Werte können in der EnEV nachgelesen werden.

Die Anforderungen der EnEV müssen immer dann eingehalten werden, wenn mehr als 10 % der jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes – also bei Sanierung der Fassade mehr als 10 % der gesamten Außenwandfläche – saniert werden. In der EnEV 2007 lag die so genannte „Bagatellgrenze“ noch bei mehr als 20 % je Gebäudeseite.

Wer künftig eine zusammenhängende Nutzfläche von mehr als 50 m² ausbaut, beispielsweise beim Ausbau des Dachs, muss nachweisen, dass der neue Gebäudeteil den Neubau-Standard erfüllt, und zwar sowohl in Bezug auf den Jahres-Primärenergiebedarf als auch in Bezug auf den Wärmeschutz der Gebäudehülle,

Für alle Altbauten gelten – unabhängig davon, ob die Wohngebäude oder Bauteile bzw. technischen Anlagen modernisiert werden sollen oder nicht – bestimmte Nachrüstpflichten (Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen sind von diesen Nachrüstpflichten zum Teil ausgenommen):

  • Bisher ungedämmte, begehbare  oberste Geschossecken beheizter Räume müssen ab dem 31.12.2011 gedämmt werden.
  • Elektrische Speicherheizsystemen mit über 20 Watt Heizleistung in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen stillgelegt werden. Die Nachrüstfristen sind ebenso unterschiedlich wie großzügig bemessen: Systeme, die bis Ende 1989 installiert wurden, dürfen von den Eigentümern ab 2020 nicht mehr betrieben werden. Wer seine elektrische Speicherheizung ab1990 installiert oder erneuert hat, darf sie nach 30 Jahren nicht mehr betreiben.

Den vollständigen Gesetzestextder EnEV2009 sowie zahlreiche Erläuterungen finden Sie im Internet unter http://www.enev-online.de/.


Vortrag: EnEV 2009 - energetische Standards und Fristen
Dipl. Ing. Christoph Henkel/Dipl. Ing Joachim Quast
PDF zum Download


Login für Mitglieder




   Impressum © 2003 Die Wohneigentümer e.V. Seitenanfang