18.8.2015 Um die Sicherheit vieler Aufzüge in Deutschland ist es schlecht bestellt. Nach dem Anlagensicherheits-Report 2015 des Verbandes der TÜV e.V. (VdTÜV) hatten im vergangenen Jahr mehr als die Hälfte der 508.000 geprüften Aufzüge Mängel. Erhebliche sicherheitsrelevante Mängel gab es bei etwa jedem siebten Aufzug (13,82 Prozent). Rund 3.300 Aufzüge mussten wegen gefährlicher Mängel sofort stillgelegt werden.

Zudem ist die Dunkelziffer groß. Denn in Deutschland mussten seit 2001 neue Aufzugsanlagen nicht mehr gemeldet werden. Nach Schätzungen von Experten gibt es rund 150.000 Aufzüge in Deutschland, die nicht wie vorgeschrieben überprüft werden, obwohl sie nach § 2 Nummer 30 Produktsicherungsgesetz (ProdSG) zu überwachungsbedürftigen Anlagen gehören. Von den nicht überwachten Aufzüge haben möglicherweise besonders viele gravierende Mängel. Das soll sich jetzt ändern.

Nach der seit 1. Juni geltenden Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen laut TÜV Rheinland alle neuen Aufzugsanlagen von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden, bevor sie in Betrieb genommen werden. Für die Prüfung und Wartung der Aufzüge sind die Betreiber zuständig. Sie müssen laut TÜV Rheinland folgende Vorschriften beachten:

  • Alle zwei Jahre muss eine Hauptprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS Aufzüge) stattfinden. Dabei werden sowohl die Anlage selbst als auch alle aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen überprüft. Geprüft werden u.a. Notrufsystem, Fahrverhalten, Sicherheits- und Nothaltvorrichtungen, elektrische Gefährdungen und die Funktion der Fahrkorbtüren.
  • Zwischen zwei Hauptprüfungen ist eine Zwischenprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle vorgeschrieben.
  • Instandhaltungsmaßnahmen müssen abhängig von der Art und Intensität der Nutzung z. B. durch eine Aufzugsfirma durchgeführt werden.
  • Die Prüfplakette muss gut sichtbar in der Kabine angebracht werden und u. a. den nächsten Prüftermin nennen.
  • Bis 31.05.2016 muss es einen Notfallplan geben, der u.a. Personen nennt, die im Aufzug Eingeschlossene befreien und erste Hilfe leisten können.
  • Bis 31.12.2020 muss in der Kabine ein wirksames Zwei-Wege-Kommunikationssystem installiert sein, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann.

(Quelle: TÜV Rheinland)

 

Anders als bisher können Nutzer künftig an der (fehlenden) Prüfplakette leicht erkennen, ob Aufzüge richtig kontrolliert werden. Denn spätestens im Sommer 2016 muss jeder Aufzug einmal überprüft worden sein. Fehlt die Plakette, können sich die Fahrstuhlnutzer an die Ordnungsbehörden wenden. In Wohnungseigentumsanlagen sind Aufzüge in der Regel Gemeinschaftseigentum; Betreiber ist die Eigentümergemeinschaft – zumindest dann, wenn der Aufzug von allen genutzt werden kann. Als Betreiber ist die WEG daher für die Überprüfung zuständig.

Erfüllen Eigentümer die Prüf- und Wartungsvorschriften nicht, verstoßen sie nach der neuen Verordnung gegen das Arbeitsschutzgesetz und begehen eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder. Kommen Menschen zu Schaden, weil die Eigentümer ihre Verkehrssicherungspflicht verletzen, müssen sie Schadenersatz zahlen und können überdies strafrechtlich belangt werden. Wurde der WEG-Aufzug bislang also noch nicht regelmäßig überprüft, sollte die WEG dies schnellstens in die Wege leisten. „Eine professionelle Verwaltung hat dies schon in der Vergangenheit getan und informiert die Eigentümer auch darüber, welche Änderungen anstehen, ob Handlungsbedarf besteht und welche Alternativen es gibt, um der neuen Verordnung gerecht zu werden“, sagt Sandra Weeger-Elsner, Rechtsberaterin bei Wohnen im Eigentum e.V. Die Entscheidung, was getan wird, trifft dann die Eigentümerversammlung. „Nur wenn Gefahr im Verzug ist, muss der Verwalter sofort handeln.“

Viel Ermessensspielraum haben die Eigentümer nicht: Sie müssen im Sinne des entsprechenden Gesetzes entscheiden. Das heißt: Die Haupt- und Zwischenprüfungen muss eine ZÜS, z.B. TÜV oder DEKRA, übernehmen. Mit den Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten muss eine Fachfirma beauftragt werden.

Wichtige Informationen zu den Änderungen durch die neue Betriebssicherheitsverordnung finden die Betreiber der Aufzüge hier. Hilfreich kann auch eine Checkliste zum Betrieb sicherer Aufzugsanlagen sein.