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Augen auf bei der Bauabnahme
Exklusiv für Mitglieder: Kostenloses Muster-Abnahmeprotokoll

05.05.2009

Dass ein Gebäude nach Abschluss der Bauarbeiten komplett mängelfrei ist, kommt wohl so gut wie nie vor. Ein Muster-Abnahmeprotokoll hilft Mitgliedern von wohnen im eigentum bei der Abnahme ihres Einfamilienhauses, Fehler schriftlich richtig zu dokumentieren und ihre Beseitigung - mit Fristvereinbarung - durchzusetzen

Kernpunkt der Abnahme ist die Unterscheidung, ob ein Mangel wesentlich oder unwesentlich ist. Liegt ein wesentlicher Mangel vor, sind Baukunden berechtigt, die Abnahme zu verweigern. Liegen sehr viele Mängel vor, die jeder für sich genommen unwesentlich sind, dürfen Baukunden die Abnahme ebenfalls ablehnen. Geringfügige Mängel oder fehlende Teile dagegen stehen einer Abnahme nicht entgegen.

Bei der förmlichen Abnahme besichtigen Unternehmer und  Baukunden gemeinsam das Bauwerk. Zuvor sollten die Baukunden mit einem Bauberater das Haus auf Mängel hin kontrolliert haben.

Bei der förmlichen Abnahme wird dann im Rahmen der gemeinsamen Begehung ein schriftliches Protokoll erstellt (sogenanntes Abnahmeprotokoll). Eine Vorlage für ein Abnahmeprotokoll können Mitglieder nach dem Einloggen kostenlos downloaden (siehe rechts).

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