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Eigentumswohnungen: Erst informieren, dann kaufen
Tipps zum Kauf von Eigentumswohnungen / Kostenlose Infoblätter zum Download / Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung prüfen

07.09.2010

Niedrige Zinsen, fehlendes Vertrauen in Aktien und geringe Renditen: Immobilien stehen als Kapitalanlage und Altersvorsorge derzeit hoch im Kurs. Eigentumswohnungen sind auch mit kleinerem Budget erschwinglich. Wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte jedoch die Rechte, Pflichten und Möglichkeiten als Wohnungseigentümer kennen.
„Überlegen Sie, ob diese Form des Eigentums für Sie in Frage kommt“, rät Sandra Weeger-Elsner, Rechtsreferentin des Verbraucherschutzvereins wohnen im eigentum. Denn anders als Eigenheimbesitzer können Wohnungseigentümer vieles nicht allein entscheiden: Sobald das Gemeinschaftseigentum betroffen ist – dazu gehören nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) alle Teile des Gebäudes, die für Sicherheit und Bestand erforderlich sind, also beispielsweise Außenanlage, Wände und Fenster – müssen die Miteigentümer gefragt werden.
 Das WEG ist Grundlage für alle Entscheidungen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Deshalb sollten sich künftige Wohnungseigentümer mit den Grundzügen des Gesetzes ebenso vertraut machen wie mit den Inhalten von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Sie regeln, was für die jeweilige Wohnanlage im Besonderen gilt. Die Teilungserklärung als "Verfassung"  der Eigentümergemeinschaft bestimmt beispielsweise, wer welche Bereiche nutzen darf, wie die Stimmrechte in der Eigentümerversammlung geregelt sind oder wie die Kosten bei anstehenden Reparaturen verteilt werden.
„Schauen Sie sich die Teilungserklärung, den dazugehörenden Aufteilungsplan und die Gemeinschaftsordnung genau an. Prüfen Sie, was darin abweichend vom Gesetz festgelegt wurde – und zu wessen Gunsten“, empfiehlt Sandra Weeger-Elsner.
Außerdem sollten sich künftige Wohnungseigentümer Wirtschaftspläne, die Beschlusssammlung und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen zeigen lassen. So erfahren sie, ob Modernisierungen, bauliche Veränderungen oder Sonderumlagen beschlossen wurden, die zusätzlich zum Hausgeld bezahlt werden müssen. Auch ob alle Eigentümer ihre finanziellen Beiträge regelmäßig zahlen, sollte aus diesen Unterlagen zu ersehen sein. Wenn nicht, ist es ratsam den Verkäufer auf etwaige Hausgeldrückstände von Miteigentümern anzusprechen. Gibt es nämlich Rückstände, drohen zusätzliche Kosten und Auseinandersetzungen zwischen den Eigentümern.
Wichtige Tipps und Hinweise enthalten die „Informationen zum Kauf einer älteren Eigentumswohnung“ sowie die „Checkliste zum Kauf einer Neubauwohnung“, die kostenlos heruntergeladen werden können. Die Broschüre „Eigentum verpflichtet. Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen sicher beurteilen“ kann gegen Erstattung der Versandkosten von 3,50 Euro (Vorkasse) bei der Geschäftsstelle von wohnen im eigentum e.V., Thomas-Mann-Str. 5, 53111 Bonn, info@wohnen-im-eigentum.de, Fax 0228 / 7215837 bestellt werden.

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