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wohnen im eigentum hat im letzten eRundbrief über die am 1. November 2011 in Kraft getretene Trinkwasserverordnung berichtet. Diese schreibt jährliche Untersuchungen auf Legionellen in vermieteten Häusern – auch Einfamilienhäusern - mit einer Warmwasseranlage von mehr als 400 Litern vor sowie für kleinere Warmwasseranlagen, bei denen bis zu einem Wasserhahn oder einer Dusche mehr als drei Liter Wasser in den Rohren stehen. Das ist bei normaler Rohrstärke bei einer Rohrlänge von etwa sieben bis 15 Metern erreicht. Selbstbewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Untersuchungspflicht frei. Die Kosten der Untersuchung werden auf 150 bis 250 Euro pro Haus beziehungsweise 30 Euro pro Wohnung geschätzt.
Für WEGs bietet die Verordnung keine speziellen Regelungen – wie so oft. Das führt nach Auffassung von wohnen im eigentum zu erheblichen Unsicherheiten, was für WEGs gilt und wer die Untersuchungskosten zu tragen hat, jedenfalls solange keine einschlägigen Gerichtsentscheidungen für Klarheit sorgen.
Hier Antworten auf die wichtigsten Fragen:
- Einigermaßen klar ist immerhin, dass für WEGs ohne vermietete Wohnungen keine Pflicht zur Legionellenuntersuchung gilt.
- Nicht sicher ist nach Auffassung von wohnen im eigentum – trotz gegenteiliger Äußerungen in der Öffentlichkeit – die Rechtslage für WEGs mit vermietenden Eigentümern. Der Grund: Die Trinkwasserverordnung richtet sich an den Inhaber der Wasserversorgungsanlage, das ist die WEG, nicht der einzelne Eigentümer. Die WEG ist nach der Verordnung aber nur zur Legionellenuntersuchung verpflichtet, wenn sie Unternehmer ist oder im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit Wasser abgibt. Beides ist in der Regel nicht der Fall. Das heißt: Auch bei vermieteten Wohnungen ist die Untersuchungspflicht zweifelhaft.
- Die nächste Frage ist, wer im Fall einer Legionellenuntersuchung die Kosten zu tragen hat, alle Eigentümer oder nur die mit vermieteten Wohnungen.
Sollte die Auffassung richtig sein, dass auch WEGs mit vermieteten Wohnungen keine Untersuchungspflicht haben, kann die WEG sich wegen der Untersuchungskosten auch nicht an die vermietenden Eigentümer halten, wenn sie trotz fehlender Verpflichtung eine Untersuchung veranlasst. Aber auch wenn Gerichte entscheiden sollten, dass WEGs mit vermieteten Wohnungen untersuchungspflichtig sind, ist es nicht sicher, dass allein die vermietenden Eigentümer die Kosten tragen müssen. Denn zum einen gibt es keine Bestimmung, die das ausdrücklich anordnet. Und dagegen ließe sich auch anführen, dass die Untersuchung die gesamte Anlage betrifft und dass davon alle Eigentümer profitieren. Auf der anderen Seite könnten die Vermieter die Untersuchungskosten auf ihre Mieter umlegen.
Als praktische Konsequenz dieser Unsicherheiten bleibt die Empfehlung, über die Kostenverteilung eine Einigung zu suchen und es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, wenigstens solange es noch keine Rechtsprechung zu dieser Frage gibt.
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