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wohnen im eigentum rät beim Bauen im Bestand: Schutzmassnahmen gegen Regenwasser und Herbststürme unbedingt separat ausschreiben und im Vertrag regeln
19.11.2003 – Die meisten Bauschäden beim Bauen im Bestand sind auf unsachgemäss ausgeführte Dacharbeiten und einen unzureichenden Wetterschutz bei Arbeiten am offenen Dach zurückzuführen. Dies ist das Ergebnis einer Studie des Instituts für Bauforschung e.V., Fördermitglied und Kooperationspartner von wohnen im eigentum e.V.. wohnen im eigentum rät deshalb zur separaten Ausschreibung und vertraglichen Regelung des vorläufigen Wetterschutzes bei Modernisierungs- und Umbauarbeiten.
Das Institut für Bauforschung e.V. hat im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit 275 Schadenfälle beim Bauen im Bestand untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass der überwiegende Anteil der beim Bauen im Bestand aufgetretenen Gebäudeschäden auf unsachgemäß ausgeführte Dacharbeiten zurückzuführen ist. Häufig wurden nach Abriss bzw. Öffnung der Dächer keine oder nur unzureichende Maßnahmen zum vorläufigen Wetterschutz der Gebäude getroffen. Oder es wurden in brandgefährdeten Dachbereichen (meist am Übergang von Dachgauben zu alten Steildächern) Bitumenbahnen mit offener Flamme aufgeschweisst, ohne dass hier vorab entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen, Löschmittel bereit gehalten oder Brandwachen aufgestellt worden waren.
Die häufigsten Schadenbilder beim Modernisieren oder Umbauen bestehender Gebäude sind damit Wasser- und Brandschäden, die häufigste Schadenquelle Fehler bei der Bauausführung. Die betroffenen Gebäude wurden nicht oder nur mit geringem Aufwand gegen Stürme und das Eindringen von Regenwasser gesichert.
Als einen Grund für unzureichende Sicherungsmaßnahmen nennt das renommierte Institut aus Hannover fehlende Fachregeln für diese Arbeiten und die in der Praxis herrschende Unklarheit über die Bezahlung dieser Schutzmaßnahmen. „Häufig werden Wetterschutzmaßnahmen, die das ganze Gebäude betreffen und nicht nur die ausgeschriebenen Arbeiten, irrtümlicherweise als im Preis inbegriffene Nebenleistung angesehen. Dabei erfordern sie eine relativ aufwendige Planung und Ausführung, die separat vergütet werden muss.“ erläutert Professor Dr. Martin Pfeiffer, Leiter des Instituts für Bauforschung.
Deshalb rät wohnen im eigentum: Alle Wohneigentümer, die umbauen oder modernisieren, sollten die erforderlichen Schutzvorkehrungen bei Arbeiten am offenen Dach abklären. Außerdem sollten sie unbedingt prüfen, ob diese im erforderlichen Umfang in den ausgeschriebenen Bauleistungen und im Kostenvoranschlag bereits enthalten sind. „Wenn gewerkeübergreifend – also mit verschiedenen Handwerkern – am Dach gearbeitet und außerdem das gesamte Dach gesichert werden muss19, dann sollten private Bauherren den vorläufigen Wetterschutz unbedingt separat ausschreiben lassen, vertraglich regeln und gesondert bezahlen. Sicher ist sicher.“ empfiehlt Prof. Dr. Joachim Arlt, Vorsitzender von wohnen im eigentum. „Wohneigentümer sollten diese Vorkehrungen auf jeden Fall mit ihren Architekten und den bauausführenden Unternehmen absprechen.“
Denn noch intensiver als bei Dacharbeiten auf Neubauten müssen das Eindringen von Regenwasser oder Beschädigungen durch Stürme beim Bauen im Bestand unter allen Umständen verhindert werden. Sonst können bereits geringe Wassermengen zu Schäden an Tapeten, Decken, Möbeln (wenn bewohnt) führen aber auch zur Durchnässung alter Holzbalkendecken mit der Gefahr einer späteren Holzschwammbildung.
Informationen zu wohnen im eigentum e.V. finden Sie unter www.wohnen-im-eigentum.de Informationen zum Institut für Bauforschung e.V. unter www.bauforschung.de
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PM_191103_bauschaeden.doc
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