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wohnen im eigentum rät: Rechtzeitig Bonitätsauskünfte über Hausanbieter einholen / Wirtschaftsauskünfte auch für Verbraucher von großem Nutzen / Referenzen zufriedener Baukunden allein reichen nicht aus
21.11.2003 - Allein im ersten Halbjahr 2003 sind 4.190 Baugewerbe-Unternehmen in Konkurs gegangen. Die Folgen für Baukunden: Die Fertigstellung ihrer Häuser verzögert sich erheblich, sie müssen mit Mehrkosten rechnen und können keine Gewährleistung für auftretende Mängel geltend machen. Für dieses Baukundenrisiko gibt es bisher keine gesetzliche Absicherung. Zur eigenen Absicherung müssen Baukunden selbst aktiv werden und – unter anderem - Bonitätsauskünfte einholen.
Bevor sie mit einem Unternehmen bauen oder ein Haus von einem Bauträger kaufen und ihm ihr gutes Geld anvertrauen, sollten Baukunden ausreichend informiert sein. wohnen im eigentum e.V. rät zum zweigleisigen Vorgehen: Vor der Vertragsunterschrift sollten sich Baukunden umfassend über den Hausanbieter informieren und die Bonität des Unternehmens prüfen. Im zweiten Schritt sind ausreichende Sicherheiten im Bauvertrag zu vereinbaren.
Zur Überprüfung des Unternehmens reicht es nicht aus, drei gute Referenzen von zufriedenen Kunden des Unternehmens einzuholen, wie immer wieder empfohlen wird. „Diese drei Referenzen kann Ihnen jeder Unternehmer vorlegen, egal wie viel Beschwerden in seiner Schublade liegen. Außerdem geben sie keinerlei Auskunft über die Bonität des Unternehmens.“ erklärt Agnes Ernst, Finanzexpertin von wohnen im eigentum . Eine mögliche Informationsquelle zur Bonität ist das Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht, das Firmendaten vorhält und auch Jahresabschlüsse vorliegen hat. Die Einsichtnahme in die Jahresabschlüsse von Unternehmen macht aber nur Sinn, wenn Baukunden diese lesen können.
Informativer und bequemer sind Wirtschaftsauskünfte. Sie bieten ihre Dienste inzwischen auch den Privatkunden an. Wirtschaftsauskunfteien sammeln und gewichten Unternehmensdaten und verdichten sie zu einem sogenannten Bonitätsindex, der die Liquidität und Kreditwürdigkeit eines Unternehmens bewertet. Gleichzeitig aktualisieren sie ihre Daten regelmässig und bieten Ihren Kunden auch einen Nachtragsservice. Aber Achtung: Bauinteressenten sollten nicht einfach nur auf die Zahl des Bonitätsindexes schauen und sich – wenn diese noch im befriedigenden Bereich liegen - ruhig zurücklehnen. Die Bewertung muß anhand der Unternehmensdaten nachvollzogen und vorsichtig formulierte Frühwarnhinweise müssen auch erkannt werden. Denn Wirtschaftsauskunfteien haften für Ihre Angaben und sind entsprechend vorsichtig in ihrer Bewertung. „Deshalb gilt es, zwischen den Zeilen zu lesen und die Fakten richtig zu interpretieren, gegebenenfalls mit sachkundiger Unterstützung.“ erklärt wohnen im eigentum. Nicht zu empfehlen sind für Verbraucher telefonische Kurzauskünfte, die zwar preiswerter dafür aber schwer oder gar nicht interpretierbar sind. „So vorgegangen, sind Wirtschaftsauskünfte eine wichtige Entscheidungsstütze, die Unternehmen tagtäglich nutzen.“
Auch nach Vertragsabschluß ist die Einholung einer Wirtschaftsauskunft sinnvoll, um nicht von einer Insolvenzanmeldung überrascht zu werden und frühzeitig Vorkehrungen treffen zu können.
Deshalb empfiehlt wohnen im eigentum allen Bauinteressenten: „Tun Sie das, was für Unternehmen vor einer Geschäftsbeziehung und einer vertraglichen Bindung selbstverständlich ist: Holen Sie sich frühzeitig Informationen ein.“
Weitere Informationen über Wirtschaftsauskünfte und Hilfestellungen erhalten Interessenten bei wohnen im eigentum e.V. Tipps zur Vertragsgestaltung finden Interessenten unter www.wohnen-im-eigentum.de
PM_211103_wirtschaftsauskunft.doc
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