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Aus der Beratungspraxis - Ablehnung der Eigenheimzulage abgewendet
wohnen im eigentum e.V. verhilft Baukundin nachträglich zur Eigenheimzulage/ Bauinteressenten sollten wichtigste Anspruchsvoraussetzungen für Eigenheimzulage kennen

01.04.04 - Unabhängige Finanzierungsberatung von wohnen im eigentum e.V. verhilft junger Bauherrin zur Eigenheimzulage in Höhe von 27.000,- €. Finanzamt hatte Antrag auf Eigenheimzulage abgelehnt, Begründung: Unstimmigkeiten zwischen Kaufpreiszahlung und Antragstellung. Tipp: Bauinteressenten sollten ihre Finanzierungsabwicklung genauestens mit den Fördervoraussetzungen abstimmen.

Ohne die Unterstützung der Finanzierungsberatung von wohnen im eigentum e.V. wäre der Traum vom  Eigenheim für eine junge Frau aus dem Land Brandenburg schon wieder ausgeträumt. Das zuständige Finanzamt lehnte den Antrag auf Erhalt der Eigenheimzulage ab, die Fördervoraussetzungen seien nicht gegeben. Begründung: Der Kaufpreis wurde von einem Konto überwiesen, für das die Antragstellerin nicht Kontoinhaberin sei.
Auch ein mit der Sache beauftragter Steuerberater und ein Rechtsanwalt konnten keine positive Entscheidung herbeiführen. Erst die Finanzierungsberatung von wohnen im eigentum e.V verhalf der jungen Bauherrin zu ihrem Recht. Übersehen worden war, dass die Gesamtfinanzierung auch auf angespartem Eigenkapital der jungen Frau basierte. Die Voraussetzungen für eine Erteilung des Zuschusses lagen also vollständig vor. Nach Einspruch und ausführlicher Begründung durch den Finanzierungsberater wurde die Eigenheimzulage in Höhe von 27.000,- € jetzt doch noch vom Finanzamt bewilligt, so dass die Finanzierung des Hauskaufs nun auf gesicherten Beinen steht. „Die entstandenen Kosten und den Stress hätte sich die Bauherrin sparen können, wenn sie vorab direkt die Beratung von „wohnen im eigentum“ in Anspruch genommen hätte, so Fred Fischer, Finanzierungsberater von wohnen im eigentum e.V.. Er empfiehlt allen Bauinteressenten, durch Beratung frühzeitig sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für die Erteilung des staatlichen Zuschusses stimmen, und keine unüblichen Sonderwege einzuschlagen. „Das Finanzamt prüft nach Schema F“, so Fischer. Zu den wichtigen Fördervoraussetzungen gehören: Der Antragsteller muss Eigentümer des Hauses werden, er muss das Bauvorhaben/den Erwerb des Hauses selbst finanzieren und er – bzw. ein naher Verwandter - muss das Haus oder die Wohnung selbst nutzen.

Weitere Informationen zur Finanzierungsberatung beim Hausbau und zur Rechtsberatung finden Interessenten unter www.wohnen-im-eigentum.de . Informationen über „wohnen im eigentum e.V.“ erhalten Sie telefonisch unter 0228/7215861.


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 PM_010404_ablehng_eigenheimzul_abgewendet.doc





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