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Ungerechte Kostenverteilung ist oft Streitpunkt
Wasserkosten können gerechter verteilt werden / Sparsame Wohnungseigentümer subventionieren oft die Verschwender / wohnen im eigentum fordert: Nur wer verbraucht, der soll auch zahlen!

13.05.2004 - Innerhalb von Wohneigentumsanlagen kommt es auf Grund von ungerechten Kostenverteilungen immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern. Zur Herstellung von mehr Transparenz kann die Eigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss eine verbrauchsabhängige Verteilung der Wasserkosten vorsehen. „wohnen im eigentum e.V.“ hofft, dass sowohl die Rechtssprechung als auch der Gesetzgeber eine solche Regelungsmöglichkeit der Eigentümergemeinschaft auch zukünftig anerkennen werden.

Jetzt im Frühjahr erhalten viele Wohnungseigentümer von ihrem Hausverwalter die Abrechnung für das vergangene Jahr. Bei vielen älteren Wohnanlagen wird dabei auch der Wasserverbrauch über die Gemeinschaft abgerechnet. Eine Abrechnung jedes Eigentümers direkt über den Wasserversorger ist oft nicht möglich, da im gesamten Haus nur eine Wasseruhr vorhanden ist, die lediglich den Gesamtverbrauch misst. Die Verteilung der Wasserkosten innerhalb der Gemeinschaft kann für einzelne Miteigentümer zu bösen Überraschungen führen. Grund dafür ist, dass eine individuelle, verbrauchsbezogene Abrechnung nicht möglich ist, so dass eine Verteilung nach Personenanzahl oder Wohnfläche erfolgt. Einzelne Wohnungseigentümer werden hierdurch finanziell stärker belastet, als dies durch ihren tatsächlichen Verbrauch gerechtfertigt ist. Im Ergebnis führt das dazu, dass Wohnungseigentümer mit einem geringen Wasserverbrauch, diejenigen Miteigentümer mit einem höheren Verbrauch bezuschussen. Eine solche indirekte Subventionierung ist ungerecht und trägt nicht zum schonenden Umgang mit der natürlichen Ressource Wasser bei. Vielmehr verleitet eine solche Kostenverteilung zu übermäßigem Verbrauch und Verschwendung.
Der Verein „wohnen im eigentum e.V.“ weist alle Wohnungseigentümer darauf hin, dass jede Eigentümergemeinschaft selbständig regeln kann, dass die Kosten für das Kaltwasser zukünftig nach Verbrauch abgerechnet werden. Nach einer neueren Entwicklung in der Rechtsprechung der Instanzgerichte, kann durch einen Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung der Einbau und die Eichung von Wasseruhren in jeder Eigentumswohnung beschlossen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass im Einzelfall davon auszugehen ist, dass sich die Anschaffung und der Einbau der Messgeräte innerhalb der kommenden Jahre positiv auf die Kosten- und Verbrauchsentwicklung auswirkt. wohnen im eigentum begrüßt diese Rechtsauffassung der Untergerichte und hofft, dass diese in Zukunft auch vom Bundesgerichtshof bestätigt wird. Sowohl aus wohnungsrechtlichen, als auch aus umweltpolitischen Gesichtspunkten heraus, wäre dies wünschenswert. „Und schließlich profitiert hiervon auch die gesamte Eigentümergemeinschaft“, so der Vereinsreferent Herr Markmann, „da hierdurch Kostentransparenz hergestellt wird.“ Aus seiner Beratungstätigkeit weiß der gelernte Jurist, dass mangelnde Transparenz immer wieder Ausgangspunkt für Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft ist.
Vor diesem Hintergrund ist es auch nicht verwunderlich, dass die Bundesregierung plant, bei der anstehenden Novellierung des Wohnungseigentumsrechts eine entsprechende ausdrückliche Regelung ins Gesetz aufzunehmen. „Ein sinnvoller Schritt“, so Markmann, „der Klarheit bringt und vielen Wohnungseigentümern helfen wird“.

„wohnen im eigentum“ wird sich auch zukünftig um die Belange der Wohnungseigentümer kümmern und die Entwicklung kritisch beobachten und bewerten. Beratungsangebote für Wohnungseigentümer und Informationen  über den Verein erhalten Sie unter www.wohnen-im-eigentum.de oder telefonisch unter (0228) 721 58 61.

 PM_130504_wasserkosten.doc





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