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Pfusch am Bau – häufige Folge bei Unternehmensinsolvenzen
Wohnen im eigentum empfiehlt rechtzeitige Beauftragung baubegleitender Qualitätskontrollen

8.06.2004 - Pfusch am Bau ist ein häufiges Problem, wenn Bauunternehmen in Insolvenz gehen - wie wieder ein Fall aus der Beratungspraxis von wohnen im eigentum e.V. zeigte. Deshalb empfiehlt der Verbraucherschutzverein allen Baukunden, sich beim ersten Anzeichen von Liquiditätsproblemen ihres Auftragnehmers einen fachkundigen Architekten oder Bauingenieur zur Seite zu holen, zum Beispiel bei wohnen im eigentum. So kann oft noch rechtzeitig die Mängelbeseitigung durchgesetzt werden.

Der Schadensfall zeigte sich bei einer baubegleitenden Qualitätskontrolle von wohnen im eigentum e.V. in Hannover.
Das vom Bauträger engagierte Subunternehmen meldete während der Bauzeit Konkurs an und hinterließ gravierende Mängel. Die Außenwände waren nicht lotrecht (senkrecht) gemauert, die Abweichungen betrugen bis zu 5 cm. Diesen Abstand versuchten die Handwerker mit dem Wärmedämmverbundsystem auszugleichen, ohne jedoch vorher auf den Mangel hinzuweisen. So wurden die Dämmplatten lotrecht auf dem Mauerwerk aufgeklebt mit dem Ergebnis, dass die Platten oben einen Abstand zum Mauerwerk von bis zu 4 cm aufwiesen. Die Folgen: Solch ein großer Abstand kann einerseits zu einem Kaltluftstrom hinter der Dämmung führen, zum anderen besteht die Gefahr der späteren Aufschlüsselung und Verformung der Platten durch Winddruck.
Weitere Mängel: An den Anschlüssen zu anderen Bauteilen wurden keine Kompri-Bänder eingebaut. Dies verstößt gegen die anerkannten Regeln der Technik und entspricht auch nicht den Herstellerempfehlungen. Die Trennfuge zwischen den beiden Häusern war nicht fachgerecht, im oberen Bereich nicht vorhanden. Und so weiter. 
Der Bauleiter wurde nach der Erstellung des Rohbaus ausgetauscht, es stellte sich heraus, dass er – ebenso wie die Handwerker - nicht ausreichend qualifiziert war.

Glück im Unglück: Letztendlich konnte auf Grund des Gutachtens des Bauberaters von wohnen im eigentum e.V. und der Durchsetzungsfreudigkeit der Baukunden die Entfernung der gesamten Wärmedämmung erreicht werden. Sie wird jetzt neu aufgebracht.

Aufgrund solcher Schadensfälle ist allen Baukunden zu raten, rechtzeitig einen qualifizierten Bauberater einzuschalten. Gerade bei anstehenden Insolvenzen ist mit Pfusch am Bau zu rechnen, wenn die Handwerker nicht bezahlt werden und bei den Subunternehmen häufige Wechsel stattfinden. Deshalb empfiehlt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von wohnen im eigentum e.V. allen Baukunden: „Spätestens wenn erste Anzeichen von Liquiditätsproblemen bei den Unternehmen sichtbar werden, sollten Sie sich einen fachkundigen Architekten oder Bauingenieur zur Seite holen.“ Besser wäre es, diesen direkt ab Baubeginn mit der baubegleitenden Qualitätskontrolle zu beauftragen. Qualifizierte Bauberater/innen vermittelt wohnen im eigentum e.V.

 PM_080604_pfusch_am_bau.doc





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