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Bankbürgschaften – teuer und überflüssig
Firmen sichern sich zu Lasten der Baukunden ab

7.9.2004  Hausanbieter verlangen vielfach Bankbürgschaften von ihren Baukunden zur Absicherung der Eigenheim-Finanzierung. Diese sind teuer und überflüssig, meint wohnen im eigentum e.V., denn der Nachweis lässt sich auch in Form einer kostenlosen Finanzierungsbestätigung erbringen. Baukunden sollten deshalb hart verhandeln und entsprechende Vertragsklauseln streichen. Zumal dann, wenn Unternehmen versuchen, damit das Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht zu beschneiden.

Wer in Deutschland ein Eigenheim bauen will, muss sie meistens vorlegen: eine Bankbürgschaft, auch als Finanzierungszusage, Finanzierungsbestätigung oder Zahlungszusage bezeichnet. Die Hausanbieter verstecken die Forderung danach gerne im Kleingedruckten des Kauf- oder Bauvertrages. So wird sie von vielen Verbrauchern zunächst überlesen oder als notwendiges Übel widerspruchslos akzeptiert.

Erst nach Vertragsabschluß wird vielen Baukunden klar, dass sie diese Klausel teuer zu stehen kommt. Denn die Banken lassen sich die Unterschrift unter das von den Hausbauunternehmen vorbereitete Bürgschaftsformular mit ein bis drei Prozent der verbürgten Kreditsumme bezahlen. Darauf macht der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. aufmerksam.

Aus Sicht der Hausverkäufer gibt es zwei Gründe, ein solches Schuldversprechen zu verlangen: Zum einen soll der Käufer nachweisen, dass er seine vier Wände auch bezahlen kann und will. Zum anderen will sich der Hausanbieter zügige Ratenzahlungen auch dann sichern, wenn es Streit um Mängel oder fehlende Leistungen gibt und der Bauherr die Zahlung verweigern will.

Aber auch eine Bankbürgschaft beschneidet nicht das Recht des Kunden, bei Mängeln oder nicht ausgeführten Leistungen die Zahlung zu verweigern. Denn das Kreditinstitut kann wie der Baukunde selbst einer Zahlungsaufforderung widersprechen. Dieser muss das Kreditinstitut nur über vorliegende Mängel informieren, dann kann und wird die Bank sich den Einwand des Kunden zu eigen machen und die Auszahlung verweigern. 

Gelegentlich versuchen Anbieter deshalb, das Recht zur Zahlungsverweigerung durch entsprechende Formulierungen im Bürgschaftsformular wie "Auszahlung unter Verzicht auf Einrede" auszuschalten. So sollen die Zahlungen nach Abruf durch das Bauunternehmen automatisch erfolgen. Dies ist jedoch eine unangemessene Benachteiligung des Hauserwerbers und damit unzulässig. „Aus unserer Beratungspraxis ist bekannt, dass solche Klauseln vorkommen.“ erklärt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von wohnen im eigentum e.V.. „Aber spätestens im Streitfall vor Gericht haben solchermaßen unseriös agierende Unternehmen keine Chance.“

Eine Bankbürgschaft bringt dem Unternehmen damit nicht die gewünschte Garantie, das Geld unabhängig von Auseinandersetzungen über Fertigstellung und Qualität der vereinbarten Bauleistung zu erhalten. „Bauunternehmen sind nun einmal zur Vorleistung verpflichtet.“ so Heinrich. Das bedeutet, dass ihre Leistungen vor Zahlung überprüft und abgenommen werden.

Aus Sicht der Baukunden sind die teuren Bankbürgschaften besonders ärgerlich, weil sie sich mit etwas gutem Willen auf Unternehmerseite leicht vermeiden ließen. Denn um den Hausanbietern nachzuweisen und zuzusichern, dass man als Kunde das Haus zahlen kann und will, können die Firmen sich einfach den Darlehensvertrag zeigen lassen. Wem das nicht ausreicht, dem kann die finanzierende Bank eine einfache form- und kostenlose Bestätigung der Finanzierung ausstellen. Auf keinen Fall sollten Baukunden vorformulierte Vordrucke des Hausanbieters verwenden. Diese können offene oder versteckte Formulierungen für eine Bankbürgschaft oder auch eine Abtretungserklärung enthalten. Letztere ist ebenfalls nicht zu empfehlen. Konkrete Formulierungshilfen oder Unterlagenprüfungen bieten die Rechtsberater von wohnen im eigentum e.V., weitere Empfehlungen zur Vertragsgestaltung finden Interessierte auf der Website www.wohnen-im-eigentum.de.

Hausanbieter sollten sich auf diesen Vorschlag einlassen, denn schließlich verdient nur die Bank an der Bankbürgschaft. Kundenfreundlicher wäre es, Bankbürgschaften gar nicht erst zu verlangen.

Das Kundeninteressen klein geschrieben werden in der deutschen Baubranche, zeigt ein Blick auf die Sicherheiten, die Baufirmen umgekehrt den Häuslebauern bieten. Wenn die Baufirma während des Hausbaus Pleite macht, stehen die Kunden meist ohne Schutz da. Denn nur wenige Firmen bieten ihrerseits eine Bürgschaft für die Fertigstellung an oder gewähren einen Sicherheitseinbehalt von 5% auf die Abschlagszahlungen, die mit der Schlussrechnung verrechnet werden - sowie einen Sicherheitseinbehalt für die Zeit der Gewährleistung. Angesichts der hohen Anzahl an Unternehmenskonkursen in der Baubranche wären diese Sicherheiten wichtige Vorkehrungen zur Risikominimierung. Wohnen im eigentum e.V. setzt sich deshalb dafür ein, dass es hier mehr Verbraucherschutz gibt.

 PM_070904_bankbuergschaften.doc





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