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wohnen im eigentum fordert gesetzliche Qualifikationsstandards für Hausverwalter
Hausverwalter oft schlecht ausgebildet / Missmanagement von Hausverwaltern geht zu oft zu Lasten der Wohnungseigentümer / wohnen im eigentum fordert gesetzliche Zugangsvoraussetzungen

22.09.2004 - Ein Berufsrecht für Hausverwalter, das die Ausbildung oder die Zugangsvoraussetzungen regelt, existiert in Deutschland nicht. Am Markt sind viele unqualifizierte Hausverwalter tätig, die ihre Aufgaben nur unzureichend erfüllen. Dies geht zu Lasten der Wohnungseigentümer. wohnen im eigentum e.V. fordert deshalb die verbindliche Festlegung von Ausbildungs- und Berufsstandards für Hausverwalter im Rahmen der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes.

In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen zum Beruf des Hausverwalters. Grundsätzlich kann jeder als professioneller Verwalter von Eigentumswohnanlagen tätig werden. Eine Ausbildung oder eine Qualifikation ist nicht erforderlich, obwohl mit der Tätigkeit die Verwaltung von beträchtlichen Vermögenswerten verbunden ist.
Der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. weiß aus der Beratungspraxis, dass viele Hausverwalter ihren Aufgaben nicht nachkommen oder sich über die gesetzlichen Grenzen hinwegsetzen. Da werden fehlerhafte Jahresabrechnungen erstellt, Vergleichsangebote von anderen Handwerkern nicht eingeholt, Hausgeld veruntreut oder die Gemeinschaft der Eigentümer sogar gleich ganz bei Entscheidungen übergangen.
Die Möglichkeiten den Verwalter los zu werden sind für den einzelnen Wohnungseigentümer in der Praxis stark eingeschränkt. Die Abwahl des bisherigen Verwalters und die Einsetzung eines neuen gestaltet sich in der Praxis schwierig. Der Hausverwalter hat innerhalb der Gemeinschaft eine exponierte Stellung, die es ihm erlaubt, auf die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft entscheidenden Einfluss zu nehmen. Auch die Möglichkeit auf gerichtlichen Weg eine Abberufung des Verwalters zu bewirken, scheitert meistens an den zu hohen Anforderungen der Rechtsprechung.
Umso wichtiger ist, dass bereits bei der Bestellung die Qualifikation des Verwalters gewährleistet ist. wohnen im eigentum fordert daher vom Gesetzgeber die verbindliche Festlegung von Ausbildungs- und Qualitätsstandards und die Kontrolle derselben. „Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, so Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von wohnen im eigentum. „Denn die Eigentümergemeinschaften haben für das Missmanagement von Verwaltern bereits zu viel Lehrgeld gezahlt.“
Ohne Vorgaben des Gesetzgebers ist eine Bereinigung des Marktes des Marktes und ein ausreichender  Verbraucherschutzstandard nicht zu erreichen.

Weitere Informationen über die Verwaltung von Wohnungseigentum und über den Verein erhalten Sie unter www.wohnen-im-eigentum.de oder telefonisch unter (0228) 721 58 61.

 PM_220904_qualifikation_hausverwalter_gefordert.doc





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