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Empörend: Keine DIN Norm für Baubeschreibungen?
Normenausschuss hat Antrag der Verbraucherorganisationen abgelehnt / wohnen im eigentum fordert erneute Behandlung und Unterstützung durch das Bundesbauministerium

09.03.2005 - Der Normungsantrag zu Mindestanforderungen für Baubeschreibungen des DIN Verbraucherrates wurde von den beteiligten Bauverbänden mehrheitlich abgelehnt. Nach Ansicht von „wohnen im eigentum“ widersetzen sich die Anbieterverbände seit Jahren der geforderten Transparenz. Der Verbraucherschutzverein wird sich aber weiter dafür engagieren, dass gesetzliche oder genormte Vorgaben für Baubeschreibungen eingeführt werden. Bis dahin müssen Baukunden auf die Unterstützung der unabhängigen Bauberatung setzen.

Der Normungsantrag zu Mindestanforderungen für Baubeschreibungen - eingereicht vom Verbraucherrat beim DIN Deutschen Institut für Normung und befürwortet von „wohnen im eigentum e.V.“ - wurde jetzt vom zuständigen Normenausschuss Bau abgelehnt. Begründung: Die beteiligten Verbände sehen keinen Regelungsbedarf.

„Diese Antwort zeugt entweder von fundamentaler Unkenntnis der Situation auf dem Bauträger- und Fertighausmarkt oder es handelt sich hier um Scheinargumente, weil seitens der Anbieterverbände keine Marktransparenz und Verbraucher-Sicherheit gewünscht wird.“ erklärt Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von „wohnen im eigentum e.V.“„Schließlich ist der Normungsausschuss mehrheitlich von der Baubranche besetzt.“

Mit dieser Absage des Normungsausschusses ist nach Meinung von „wohnen im eigentum“ wieder einmal eine Chance für den dringend erforderlichen Verbraucherschutz vertan. „wohnen im eigentum“ wird sich mit dieser Absage nicht abfinden. „Wir werden in die Diskussion mit beteiligten Verbänden treten und versuchen, diese zum Einlenken zu bewegen.“ so Heinrich. Sie appelliert auch an das Bundesbauministerium, in dieser Sache mehr Flagge pro Verbraucher zu zeigen und sich nicht mit der Herausgabe von Checklisten aus der Affäre zu ziehen.

Baubeschreibungen dienen der Entscheidungsfindung beim Hausbau. In der Baubeschreibung ist das angebotene Haus beschrieben, also das, was ein Bauträger oder Fertighausanbieter liefern und leisten wird. Sie wird Bestandteil des Vertrages und bindet dann den Verkäufer, den darin genannten Verpflichtungen nachzukommen. Im Streitfall ist sie Grundlage für die juristische Urteilsbildung. Diese Leistungsbeschreibungen sind nahezu bei allen Anbietern ungenau und unvollständig. Sie sind nicht miteinander vergleichbar, somit sind keine Preis-Leistungsvergleiche unter mehreren Hausangeboten möglich. Hierüber liegen ausreichende Erfahrungen aus der Bauberatung von „wohnen im eigentum“ und auch der Verbraucherzentralen vor.
Für Verbraucher, die in der Regel nur einmal im Leben ein Eigenheim bauen, hat diese Verschleierungstaktik gravierende Auswirkungen. Bei der wichtigsten Anschaffung ihres Lebens kaufen Sie die Katze im Sack. Ohne Hilfe von Experten ist es für sie in aller Regel unmöglich, die Angebote verschiedener Hausbaufirmen miteinander zu vergleichen und den Hauspreis realistisch zu ermitteln. Viele Baukunden werden deshalb später mit erheblichen Zusatzkosten überrascht.

Bislang kann jeder Anbieter die Angaben in der Bauleistungsbeschreibung benennen, die er für notwendig und veröffentlichungswert erachtet. Umfang und Detailgenauigkeit von Bauleistungsbeschreibungen fallen entsprechend unterschiedlich aus. „Exklusive Fliesen“ und „hochwertige Teppichböden“ „12 cm Wärmedämmung“ „umweltverträgliche Holzschutzmittel“ „Sanitärobjekte: deutsche Markenprodukte“, „Dach: Holzkonstruktion“ klingen höchstens für Laien aussagekräftig. In Wahrheit sind es nichtssagende oder  irreführende Angaben.

Die Bauverbände haben bisher kein Interesse gezeigt, diese Missstände zu beheben. Offensichtlich will die Branche Leistungs- und Qualitätsvergleiche möglichst verhindern und sich nicht in die Karten gucken lassen.

Bis zu gesetzlichen oder genormten Vorgaben empfiehlt „wohnen im eigentum“ allen Baukunden, ihre Baubeschreibungen von unabhängigen Beratern prüfen zu lassen. Dann sind sie auf der sicheren Seite hinsichtlich der Qualität und der Frage, ob alle kostenrelevanten Leistungen vertraglich geregelt sind.

Unabhängige Bauberatung bietet der Verbraucherschutzverein „wohnen im eigentum“.

Beratungsangebote für Baukunden, Haus- und Wohnungskäufer sowie Informationen  über „wohnen im eigentum e.V.“ erhalten Sie auf unserer Homepage oder telefonisch unter (0228) 721 58 61.

Interner Ansprechpartnerin: Gabriele Heinrich unter (0228) 721 58 61

 PM_090305_keine_din_norm_baubeschreibung.doc





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