Wohnungseigentümer sollten die Tagesordnung der Eigentümerversammlung gut kennen / sich vor überraschenden Beschlüssen in der Eigentümerversammlung wehren / Gerichtliche Anfechtung nur bei groben Fehlern
25.04.2005 - Selbst die in der Einladung zur Eigentümerversammlung genannte Tagesordnung bringt Beratungsbedarf mit sich, so die Erfahrung von „wohnen im eigentum e.V.“ Der Verbraucherschutzverein fordert Verwalter zur klaren Fassung der Tagesordnung und weitgehender Detaillierung und keinen „Versteckspielen“ auf. Wohnungseigentümer sollten wissen, dass grobe Fehler zur Anfechtbarkeit der getroffenen Beschlüsse führen können.
Alle Jahre wieder von April bis Juni finden die jährlichen Eigentümerversammlungen statt, auf denen unter anderem die Jahresabrechnung und der neue Wirtschaftsplan besprochen und beschlossen werden sollen. Vor diesem Termin häufen sich die Anfragen zur Einladung und somit auch zur Tagesordnung.
Tagesordnungspunkte in den Einladungsschreiben zur Wohnungseigentümerversammlung dienen der Vorbereitung der Versammlung und sollen jeden Wohnungseigentümer vom Beratungsthema und der geplanten Beschlussfassung in Kenntnis setzen. Daher ist es notwendig, die einzelnen Tagesordnungspunkte im Einladungsschreiben zur Wohnungseigentümerversammlung - zumindest schlagwortartig - zu bezeichnen.
Sind wichtige Besprechungsthemen unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ verborgen oder ist ein Beschluss in der Eigentümerversammlung ergangen, der im Einladungsschreiben oder zu Beginn der Versammlung nicht angekündigt wurde, kann sich jeder Wohnungseigentümer gegen diesen Beschluss zur Wehr setzen. Innerhalb eines Monats seit Beschlussfassung kann der Wohnungseigentümer den Beschluss anfechten, indem er bei dem zuständigen Amtsgericht die Ungültigkeitserklärung dieses Beschlusses beantragt. Nur durch die Entscheidung eines Gerichts kann ein Beschluss für ungültig erklärt werden. „wohnen im eigentum“ weist darauf hin, dass allein die Anfechtung des Wohnungseigentümers nicht die Unwirksamkeit des Beschlusses herbeiführt. Dies bedeutet, dass jeder Wohnungseigentümer den Verpflichtungen eines Beschlusses solange nachkommen muss, bis dieser von einem Gericht für ungültig erklärt wurde.
„wohnen im eigentum“ wird sich auch zukünftig um die Belange der Wohnungseigentümer kümmern und die Entwicklung kritisch beobachten und bewerten. Beratungsangebote für Wohnungseigentümer und Informationen über den Verein erhalten Sie telefonisch unter (0228) 721 58 61.
PM_250405_beschluesse_unter_verschiedenes.doc
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