„wohnen im eigentum e.V.“ sieht erheblichen Reformbedarf beim Werkvertragsrecht
04.05.2005 - Zur Stärkung der Rechtsposition von Verbrauchern beim Hausbau oder Immobilienerwerb ist ein spezielles Verbraucher-Baurecht erforderlich, in dem besondere Schutzregelungen für Verbrauchern festzulegen sind. So die Position des Verbraucherschutzvereins „wohnen im eigentum e.V.“ zu einer Befragung des Bundesjustizministeriums zur Ermittlung des Reformbedarfs für ein Bauvertragsrecht. Auf den Reformbedarf wird von Seiten der Verbraucherorganisationen seit Jahren begründet hingewiesen.
Der Verbraucherschutzverein „wohnen im eigentum e.V.“ appelliert an das Bundesjustizministerium und die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, es nicht bei dieser Bedarfsermittlung zu belassen, sondern endlich auch sichere, klare und faire Rechtsgrundlagen für Verbraucher zu schaffen, die den Traum vom Eigenheim realisieren oder Wohnungseigentum erwerben wollen. „Denn in den letzten Jahren wurden zwar Verbesserungen für die Bauwirtschaft durchgesetzt oder angestrebt – im Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen, im Schuldrechtsmodernisierungsgesetz oder im Entwurf zum Forderungssicherungsgesetz. Die Belange und Interessen der Verbraucher wurden dabei in keinster Weise ausreichend berücksichtigt.“ kritisiert Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von wohnen im eigentum e.V.
Über 150.000 Baugenehmigungen wurden 2004 für neue Ein- und Zweifamilienhäuser ausgegeben, über 170.000 Einfamilienhäuser fertig gestellt, etwa 80 Prozent davon dürften von Bauträgern und Generalübernehmern errichtet worden sein. Allein diese Zahl (ohne Angaben zum Bauen im Bestand) belegt, von welch wichtiger wirtschaftlicher Bedeutung allein das Baugeschäft mit Verbrauchern ist. Gleichwohl sind die rechtlichen Rahmenbedingungen defizitär und deutlich unterentwickelt. Bauverträge sind über das Werkvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, das allerdings nicht auf die Spezifika beim Bauen eingeht und deshalb Schutz-Lücken lässt. „Dies ist unverständlich, da der Bauvertrag der Hauptanwendungsbereich des Werkvertragsrechts ist.“ erläutert Gabriele Heinrich den Reformbedarf.
Seit Jahren wird auf Fehlregulierungen und fehlende gesetzliche Vorgaben hingewiesen. Konkrete Forderungen von „wohnen im eigentum e.V.“ an ein Verbraucher-Baurecht sind * Festlegung von Vorgaben an den Umfang und die Detailgenauigkeit von Bau- und Leistungsbeschreibungen. Die nähere Ausgestaltung sollte in einer Rechtsverordnung geregelt werden. * Vorgabe eines Ratenzahlungsplanes für Generalübernehmerverträge in Anlehnung an die Makler- und Bauträgerverordnung. Letztere gilt nur für Verträge mit Bauträgern, in denen Haus und Grundstück in einem Vertrag geregelt sind. * Sicherheitseinbehalt von 10% bei Abschlagszahlungen zur Mängelbeseitigung und Fertigstellung, auch für den Fall der Unternehmensinsolvenz. * Sicherheitseinbehalt zur Mängelbeseitigung bis zum Ablauf der Verjährung. * Kostenloses Widerrufsrecht innerhalb einer Frist von 2 Wochen. * Kündigungsrecht seitens des Verbrauchers, wenn absehbar ist, dass der Unternehmer bereits vor Ablauf der Fertigstellungsfrist seinen Verpflichtungen nicht in der gebotenen Weise nachkommt und ihm der Verbraucher eine angemessene Frist zur Fertigstellung und Mängelbeseitigung gesetzt hat. * Vereinbarung verbindlicher Fertigstellungstermine und anderes
Insgesamt fehlt es an Rechtssicherheit und Rechtsklarheit bei Bauleistungen für Verbraucher sowie an einem rechtlichen Orientierungsrahmen, eben an Vorgaben, an denen sich Verbraucher in ihren Entscheidungen ausrichten können. Die hohe Zahl der Bauprozesse ist ebenfalls ein Indiz dafür.
„Einen Vorteil haben Verbraucher derzeit: Der Immobilienmarkt ist zur Zeit ein Nachfragermarkt und kein Anbietermarkt. Deshalb haben sie im Moment gute Verhandlungschancen, wenn sie diese denn nutzen.“ so Heinrich
Interne Ansprechpartnerin: Gabriele Heinrich unter (0228) 721 58 61
PM_040505_stellungnahme_bauvertragsrecht.doc
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