BGH-Urteil: Eigentümergemeinschaften haften als Gemeinschaft für ihre Verbindlichkeiten / Einzelne Eigentümer von gesamtschuldnerischer Haftung befreit / Risikoentlastung für den einzelnen Wohnungseigentümer
10.10.2005 - Gemäss der Grundsatzentscheidung V ZB 32/05 des Bundesgerichtshofes (BGH) tragen Eigentümergemeinschaften jetzt selbständig Rechte und Pflichten. Das heißt, die Eigentümergemeinschaft ist jetzt als Ganzes Vertragspartner von Handwerkern oder Lieferanten. wohnen im eigentum e.V. begrüßt diese Regelung, entfällt doch das Risiko der Eigentümer, teilweise fremde Schulden bezahlen zu müssen.
Der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. begrüßt diese Abkehr des Bundesgerichtshofes (BGH) von der gesamtschuldnerischen Haftung. Bringt sie doch eine Risikoentlastung für den einzelnen Wohnungseigentümer. Die Gefährdung des eigenen Vermögens durch die Insolvenz eines Miteigentümers oder ihrer Zahlungsverweigerung ist damit ausgeschlossen.
Bisher galt: Jeder einzelne Eigentümer haftete mit seinem gesamten Vermögen für die Schulden der Gemeinschaft. Ein Beispiel: Wurde eine Eigentümergemeinschaft zur Zahlung einer Heizölrechnung verurteilt, konnte der Lieferant willkürlich einen der Eigentümer auswählen und von diesem die Bezahlung der gesamten Schuld verlangen, unabhängig, wie hoch die Schuld war und unabhängig davon, ob sie das Vermögen des Betroffenen übersteigen würde. Der Eigentümer musste im Folgenden von jedem anderen Miteigentümer den entsprechenden Anteil eintreiben und blieb bei insolventen Miteigentümern auf deren Teil der Schuld sitzen.
Die Neuerung nach dem BGH-Urteil: Die Eigentümergemeinschaft haftet als Ganzes für ihre Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, die Haftung ist auf das Gemeinschaftsvermögen beschränkt. Der einzelne Eigentümer kann nur noch in Höhe seiner laufenden Zahlungsverpflichtungen belangt werden. Eine persönliche Haftung für die gesamte Schuld besteht nur noch, wenn ein Eigentümer diese freiwillig übernimmt.
Diese Angleichung der Eigentümergemeinschaft an andere Verbandsformen entlastet die einzelnen Eigentümer ganz wesentlich.
Weitere Informationen zu wohnen im eigentum e.V. erhalten Sie auf unserer Website unter www.wohnen-im-eigentum.de oder telefonisch unter 0228 / 721 58 61. wohnen im eigentum e.V. berät Wohnungseigentümer zu allen Fragen rund um die eigene Wohnung und die Eigentümergemeinschaft.
PM_101005_wohnungseigentuemer_haften_nicht_persoenlich.doc
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