Notwendige Änderungen noch nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs. wohnen im eigentum e.v. dringt auf schnelle Wiederaufnahme des Gesetzgebungsverfahrens. Verbesserungen für Wohnungseigentümer dringend erforderlich. Der neue Bundestag kann die überfällige Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes zeitnah verabschieden.
15.12.2005 - Die Phase des Stillstandes in der deutschen Politik (hoffentlich) vorbei. Die große Koalition hat sich die Verabschiedung der überfälligen Gesetzesvorhaben auf die Fahne geschriebenen, hierzu gehört auch die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes.
Eine Neuregelung des Wohnungseigentumsrechts ist überfällig. Die rot-grüne Bundesregierung hat zwar einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, dieser ist aber in entscheidenden Fragen nicht ausreichend.
Die neue Bundesregierung hat jetzt die Möglichkeit, den Gesetzentwurf da zu ergänzen, wo die alte Regierung zu unentschlossen war. „Das Wohnungseigentumsgesetz muss dem Schutz der Eigentümer dienen, nicht der Interessenwahrnehmung von Verwaltern Bauträgern oder Notaren“, erklärt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von wohnen im eigentum e.V. .
wohnen im eigentum e.V. die Interessenvertretung der Wohnungseigentümer, begleitet das Gesetzgebungsverfahren konstruktiv und fordert die Fraktionen des Bundestages auf, die weiterhin notwendigen Änderungen zum Schutz der Wohnungseigentümer bei der bevorstehenden Verabschiedung des neuen Wohnungseigentumsgesetz zu berücksichtigen.
Das konfliktträchtige Verhältnis zwischen Eigentümern und Hausverwaltern ist nach wie vor nicht ausreichend geregelt. Die Verwalteraufgaben müssen im Interesse von mehr Transparenz und Verständlichkeit gesetzlich konkretisiert werden. Die Eigentümer brauchen zu ihrem Schutz gesetzliche Fristen wie zum Beispiel zur Vorlage der Hausgeldabrechnungen und verbindliche Regelungen, um die Verwaltung effektiver zu kontrollieren. Verbindliche Qualifikationsstandards für Verwalter und eine gesetzliche Pflicht zur Führung einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sind unbedingt erforderlich. wohnen im eigentum e. V. fordert auch, die Bestellung des Bauträgers als Verwalter zwingend auf zwei Jahre zu begrenzen, um die so häufig auftretenden Interessenkollisionen bei der Wahrung der Gewährleistung für die Zukunft auszuschließen.
Es ist noch nicht zu spät, diese Änderungen vorzunehmen. wohnen im eigentum e. V. wird auch die parlamentarischen Beratungen aktiv begleiten, um die Interessen aller Wohnungseigentümer zu wahren.
Interne Ansprechpartnerin: Frau Gabriele Heinrich unter (0228) 72 158 61
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