Banken verprellen Wohnungseigentümer mit Sparbuchzinsen / Anlage auf Tagesgeldkonto meist nicht möglich / wohnen im eigentum e.V. fordert Änderung der Geschäftsbedingungen der Banken
21.09.2006 Wohnungseigentümer sind zur Ansammlung von Instandhaltungsrücklagen verpflichtet. Die Rücklagen sind gewinnbringend und jederzeit verfügbar anzulegen. Diesem Anliegen können Eigentümergemeinschaften oft nicht nachkommen, da die meisten Tagesgeldkonten nur natürlichen Personen zur Verfügung stehen. wohnen im eigentum e.V. fordert Banken zur Änderung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf und rät Eigentümern, eine optimale Anlage ihrer Instandhaltungsrücklagen zu verlangen oder die Bank zu wechseln.
Banken haben den Verbraucher als Kunden wiederentdeckt. Insbesondere Direktbanken bieten Tagesgeldkonten mit einer verhältnismäßig hohen Verzinsung. Wollen Eigentümergemeinschaften die Angebote nützen, stehen sie vor verschlossenen Türen, denn viele Banken beschränken die Tagesgeldangebote durch ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf natürliche Personen. Wohnungseigentümergemeinschaften werden so systematisch benachteiligt.
Der Gesetzgeber schreibt in § 21 Abs. 4 WEG den Wohnungseigentümergemeinschaften vor, eine angemessene Geldsumme für Instandhaltungen, Instandsetzungen und Modernisierungen anzusammeln. Das Geld soll vom Verwalter möglichst zinsgünstig und jederzeit verfügbar angelegt werden. „So ruhen Hunderte von Millionen Euros zu miesen Konditionen auf den Konten – zur Freude der Banken“ so Heide Popp, Finanzierungsexpertin und Vorstandsmitglied bei wohnen im eigentum e.V. Doch trotz dieser erheblichen Vermögenswerte zeigt sich in der Finanzierungsberatung von wohnen im eigentum e.V. immer wieder, dass viele Banken sich weigern, diese Rücklagen zu höheren Konditionen anzulegen und nur Sparbuchzinsen anbieten.
Rechtliche Gründe für diese Geschäftspolitik sind nicht ersichtlich. Die Wohnungseigentümer sollten sich daher gegen diese diskriminierende Geschäftspraxis energisch zur Wehr setzen. Nach Aussage des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. liegt die Gestaltung der Konditionen in der Entscheidungshoheit jedes einzelnen Institutes. Der Verband weist aber gleichzeitig darauf hin, dass bei höheren Anlagebeträgen auch höhere Zinsen gezahlt werden können. wohnen im eigentum e.V. fordert daher die Banken auf, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen endlich zu ändern und Wohnungseigentümer nicht mehr zu verprellen.
Wohnungseigentümergemeinschaften müssen ihrerseits massiv darauf hinwirken, dass Banken solche Bedingungen ändern. „Sonst sollten sie die Bank wechseln. Die Eigentümergemeinschaften mit ihren hohen Verwaltungsvermögen sind schließlich gute Kunden.“ so Heide Popp.
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