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Rechtsausschuss berät über Wohnungseigentumsgesetz / wohnen im eigentum lehnt Änderungs des Gerichtsverfahrens ab
Für Wohnungseigentümer wird es ohne Anwalt schwieriger und kostenmäßig riskanter werden, vor Gericht Recht zu bekommen, urteilt der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. Denn im Entwurf zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes ist vorgesehen, das Gerichtsverfahren für Wohnungseigentümer zu ändern. Die Zivilprozessordnung (ZPO) soll das langjährig bewährte Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, kurz FGG-Verfahren, ersetzen. Wohnen im eigentum e.V. fordert den Gesetzgeber zur Streichung dieser umstrittenen Verfahrensänderung auf.
Am Donnerstag, den 14.12.2006, wird der Rechtsausschuss über den Änderungsentwurf des Wohnungseigentumsgesetzes beraten. Wird der Gesetzentwurf so vom Deutschen Bundestag beschlossen, wird sich die Rechtssituation der Wohnungseigentümer vor Gericht mit der Einführung der Zivilprozessordnung deutlich ändern. Zum Nachteil der Wohnungseigentümer, beurteilt wohnen im eigentum e.V. Der Verbraucherschutzverein fordert daher die Mitglieder des Rechtsausschusses auf, die Überführung des FGG-Verfahrens in die Zivilprozessordnung kritisch zu überprüfen. Der Gesetzgeber soll diese Änderung zurückzunehmen und stattdessen das FGG-Verfahren reformieren.
Noch können Wohnungseigentümer ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes klagen und in die erste und zweite Instanz gehen. Der nach dem FGG-Verfahren tätige „WEG-Richter“ ist zur Untersuchung, Aufklärung und einer gewissen Fürsorge verpflichtet, um den Sachverhalt zu klären, um den vor Gericht auftretenden Laien vor irreversiblen Fehlern in der Verhandlungsführung zu schützen und eine möglichst gütliche Einigung herbeizuführen. Beim ZPO-Verfahren wird dies nicht mehr so sein. Fehler in der Prozessführung werden zu Lasten der jeweiligen Partei gehen, Fehler in der Klageschrift zu Lasten der klagenden Partei. Rechtsunkundige Eigentümer werden Gefahr laufen, wichtige Tatsachen zu übersehen und nur deshalb den Rechtsstreit zu verlieren. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes wird notwendig und für das Berufungsverfahren sogar zwingend vorgeschrieben.
Diese Vorgehensweise ist zwar im Gesetzentwurf modifiziert. Das Gericht soll zu umfangreicheren Hinweisen verpflichtet werden, wenn der Beschwerdeführer wichtige Vorgaben übersehen hat. Diese sind allerdings nicht weitreichend genug, so wohnen im eigentum e.V. Die Aufklärung – der Amtsermittlungsgrundsatz - und der Schutz des selbst vor Gericht auftretenden Eigentümers muss oberste Priorität bei Gerichtsverfahren von Wohnungseigentümern bleiben. Mit der Einführung des ZPO-Verfahren wird auch das Kostenrisiko für den einzelnen klagenden Wohnungseigentümer höher, obwohl der Streitwert in der Höhe per Gesetz begrenzt wird. Dafür fallen höhere Gerichtskosten an und im Falle des Unterliegens muss der klagende Eigentümer die gesamten Kosten des Prozesses tragen, d. h. auch die Kosten der Gegenseite. Nach dem FGG-Verfahren sind bisher nur die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten zu übernehmen. Aufgrund des Streitpotentials bei Wohnungseigentumssachen, die in der Natur der Sache liegen, ist es wichtig, dass Wohnungseigentümer weiterhin einen erleichterten Gang zum Gericht behalten und mit erschwinglichen Kosten rechnen können, erklärt wohnen im eigentum e.V. Die einzelnen Wohnungseigentümer müssen auch weiterhin die Möglichkeit behalten, ihr Recht allein durchzusetzen. Dies ist eine ausdrückliche Forderung der Mehrheit der Wohnungseigentümer, wie Diskussionen mit den Betroffenen zeigen.
PM Gerichtsverfahren demnächst teurer?
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