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wohnen im eigentum e.V. legt umfassendes Ratgeber-, Prüf- und Musterpaket für Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen vor
23.3.2007 Wohnungseigentümern wie -käufern fehlen weiterhin Prüfkriterien und Vorbilder für verbraucherorientierte Teilungserklärungen und Gemeinschafts-ordnungen. Deshalb hat der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. jetzt eine Muster-Teilungserklärung herausgegeben, die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) gefördert wurde. Dieses Muster steht allen Interessenten zum kostenlosen Download von der Website www.wohnen-im-eigentum zur Verfügung. Ergänzt um den Ratgeber „Eigentum verpflichtet – Teilungserklärungen sicher beurteilen“ erhalten Wohnungseigentümer und –käufer jetzt kostenlos Grundwissen, weitergehende Erläuterungen und rechtssichere Formulierungen – also ein umfassendes Info-, Muster- und Prüfpaket zur Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung.
Käufer wie Eigentümer erhalten mit dieser Muster-Teilungserklärung eine Beispielsammlung wichtiger Regelungen. Ihnen wird ein umfassendes, ausgewogenes Muster einer Teilungserklärung (inklusive einer Gemeinschaftsordnung) an die Hand gegeben, das die wesentlichen Regelungsbereiche für die Organisation und Verwaltung ihrer Gemeinschaft umfasst. Wohnungskäufer sollten die Muster-Teilungserklärung als Prüfleitfaden nutzen, um die ihnen vom Bauträger oder bisherigen Eigentümer vorgelegte Teilungserklärung zu prüfen Gabriele Heinrich, stellvertretende Vorsitzende von wohnen im eigentum e.V. empfiehlt Wohnungskäufern, „die Qualität der Teilungserklärung zu einem wichtigen Kriterium für ihre Kaufentscheidung zu machen, denn für Wohnungseigentümer gilt das Prinzip ‚Mit gehangen – mit gefangen’“. Eigentümergemeinschaften empfiehlt sie, Konflikt fördernde, unausgewogene Regelungen zu ändern und fragmentarische Teilungserklärungen zu überarbeiten. Auf diese Weise wird das Streitpotential reduziert. Das folgende Muster-Formular soll zum einen als Beispiel für eine neu zu erstellende oder zu verändernde Teilungserklärung dienen, zum anderen soll es die Rechte der Wohnungseigentümer gegenüber der Verwaltung, den Dienstleistern und gegebenenfalls gegenüber dem noch involvierten Bauträger stärken. So wird u. a. die gesetzliche Höchstfrist für die Bestellung des Verwalters verkürzt und die Eigentümer erhalten einen, im Wohnungseigentumsgesetz nicht vorgesehenen Auskunftsanspruch gegen den Verwalter. Schließlich werden dem Verwalter verbindliche Fristen zur Erstellung der Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen sowie zur Einberufung der Eigentümerversammlung und zum Protokollversand auferlegt. Die Muster-Teilungserklärung ist auch ein Beispiel für ein ausgewogenes Regelwerk im Sinne der Einzeleigentümer und der Gemeinschaft. Das Recht der Wohnungseigentümer, über ihr Sondereigentum frei zu verfügen, wird möglichst wenig eingeschränkt. Da das Zusammenleben in einer Eigentümergemeinschaft aber auf gegenseitige Rücksichtnahme beruht, werden die Interessen einzelner Wohnungseigentümer in dieser Muster-Teilungserklärung in einigen Fällen zugunsten der Eigentümergemeinschaft gewichtet. Als Maßstab gilt § 14 Nr. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG), nach dem kein Mitglied der Eigentümergemeinschaft über das - bei einem ordnungsgemäßen Zusammenleben - hinausgehende Maß beeinträchtigt werden darf. Die Muster-Teilungserklärung kann kostenlos herunter geladen werden von der Startseite von www.wohnen-im-eigentum.de. Zusammen mit der Broschüre „Eigentum verpflichtet – Teilungserklärungen sicher beurteilen“ steht Wohnungseigentümern und solchen, die es werden wollen, hiermit ein umfassendes Informations-, Muster- und Prüfpaket zur Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung zur Verfügung. Die Broschüre kann kostenlos gegen eine Versandgebühren von 2 Euro bestellt werden beim Versandservice von wohnen im eigentum e.V. Heinrich-Sommer-Str. 13 in 59939 Olsberg, Tel. 02962 / 800154, Fax-Nr. 02962 / 800149, Email bestellung@wohnen-im-eigentum.de. Beratungsangebote für Wohnungseigentümer und Informationen über den Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. erhalten Sie auf der Website www.wohnen-im-eigentum.de oder unter 0228/7215861.
Zeichen: 3700 Buchstaben mit Leerzeichen: 4170
Interne Ansprechpartnerin: Gabriele Heinrich unter 0228 721 58 61.
Muster-Teilungserklärung
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