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Verwalterverträge neuem Wohnungseigentumsgesetz anpassen!

24.5.2007 - Die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes betrifft auch die Verwalterverträge, die Verwalter erhalten mehr Kompetenzen und Aufgaben. Damit sich Wohnungseigentümer über ihre (neue) Position und ihren Verhandlungsspielraum bei der Verwalterbestellung klar werden, hat der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. jetzt seine Loseblattsammlung rund um den Verwaltervertrag dem neuen Gesetz aktualisiert.

Neue Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz sollten in neuen Verwalterverträgen berücksichtigt werden. Vertragspartner des Verwalters werden zukünftig nicht mehr alle einzelnen Wohnungseigentümer sein, sondern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Dies hat u. a. zur Folge, dass die einzelnen Wohnungseigentümer dem Verwalter gegenüber zukünftig nicht mehr als Gesamtschuldner auftreten müssen. Bisher musste jeder einzelne für die Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars haften. Ab Juli haftet jeder Wohnungseigentümer bei Zahlungsausfällen gegenüber dem Verwalter nur noch in einer den Miteigentumsanteilen entsprechenden Höhe. Da die einzelnen Wohnungseigentümer nun nicht mehr direkte Vertragspartner sein werden, erhalten sie im Gegenzug im neuen § 27 Abs. 1 WEG einen ausdrücklich im Gesetz aufgeführten Anspruch auf eine ordnungsgemäße Verwaltung durch den Verwalter. Daneben werden die Rechte und Pflichten des Verwalters gegenüber der Gemeinschaft der Eigentümer neu geordnet und teilweise erweitert.
Die Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes werden in der verbraucherorientierten Loseblattsammlung zum Verwaltungsvertrag berücksichtigt und erläutert, die wohnen im eigentum e.V. jetzt herausgibt und die bei der Neubestellung des Verwalters Beachtung finden sollten.
Auch wenn der Inhalt des Verwalter-Vertrages – wie jeder andere Vertrag auch - Gegenstand der Vertragsfreiheit ist und damit ausgehandelt werden sollte, akzeptieren Eigentümergemeinschaften häufig benachteiligende Bedingungen. Häufig unterschreiben sie ohne weitere Verhandlung das ihnen vom Verwalter vorgelegte Vertragsmuster, das dann in der Regel vorrangig den Interessen des Verwalters entspricht. Ihnen fehlen Vorgaben und Grundlagen, um im eigenen Interesse tätig zu werden. Eine Orientierungshilfe bietet diese Loseblattsammlung „Verwaltervertrag“ von wohnen im eigentum e.V., die alle wichtigen Unterlagen für die Verwalterbestellung enthält.
Im einzelnen umfasst die verbraucherorientierte Formularsammlung zur Bestellung und Vertragsgestaltung folgende Musterformulare und Informationsmaterialien:

  • Erläuterungen zu den rechtlichen Grundlagen der Verwaltertätigkeit. Einen
  • Muster-Beschlussantrag zur Bestellung des Verwalters. Einen
  • Muster-Verwaltervertrag mit ausführlichen Erläuterungen und Empfehlungen.
    Der Vertrag enthält Regelungen zur Bestellung und Abberufung des Verwalters, zu den Aufgaben und Befugnissen des Verwalters, zur Verwaltervergütung, zur Bevollmächtigung des Verwalters, zur Haftung, zur Zusammenarbeit des Verwalters mit dem Beirat usw. Einen
  • Muster-Leistungskatalog mit Erläuterungen. Der Leistungskatalog listet ausführlich die Grundleistungen auf, die pauschal mit dem Verwalterhonorar vergütet werden, außerdem die Besonderen Leistungen des Verwalters, die separat zu vergüten sind und für die die Preise im Vertrag festgelegt werden sollten. Schließlich werden auch die Leistungen der Wohnungseigentümer zur Unterstützung der Verwaltung aufgeführt. Eine
  • Muster-Verwaltervollmacht

Die Loseblattsammlung berücksichtigt auch die neuen Anforderungen an Hausverwalter zur Ausweisung haushaltsnahen Dienstleistungen in den Jahresabrechnungen. 

Diese Loseblattsammlung zum Verwaltervertrag umfasst 25 Seiten im DIN A 4 Format, wird als leicht veränderbares Word-Dokument verschickt und kann für 15 Euro (inkl. MwSt) (10 Euro für Mitglieder) ggf. zzgl. Versandkosten bei info@wohnen-im-eigentum.de oder telefonisch unter 0228/7215861 bestellt werden.

 PM_240507_verwaltervertraege_weg_anpassen.doc





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