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Nach dem neuem Wohnungseigentumsgesetz muss die Eigentümergemeinschaft einen Ersatzzustellungsvertreter benennen. Der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. empfiehlt: Nicht warten bis der Rechtsstreit da ist!
19.07.2007 - Kommt es zu einem Rechtsstreit, schickt das Gericht die an die Eigentümergemeinschaft gerichteten Schreiben an den Verwalter. Dies war schon immer so. War der Verwalter selbst in den Rechtsstreit verstrickt, kam es vor, dass er Fristen versäumte oder verschleppte, also die Wohnungseigentümer nicht oder nicht ausreichend oder rechtzeitig über den Rechtsstreit informierte. Um diese Pflichtverletzungen und weitere Interessenkonflikte zu vermeiden, ist im neuen Wohnungseigentumsgesetz – das seit dem 1. Juli 2007 gilt – jetzt vorgeschrieben, dass die die Eigentümergemeinschaft einen Empfänger, im Juristendeutsch einen „Ersatzzustellungsvertreter und einen weiteren Vertreter“ benennen muss, siehe §45 Abs. 2 und 3 WEG. An diesen wird das Gericht die Klageschriften und anderes schicken, wenn es eine Interessenskollision sieht. Außerdem ist der Verwalter im neuen Gesetz jetzt ausdrücklich verpflichtet worden, die Eigentümergemeinschaft ausreichend und rechtzeitig über alle sie betreffenden Rechtsstreitigkeiten zu unterrichten.
Der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. rät den Eigentümergemeinschaften, mit der Benennung des Ersatzzustellungsbevollmächtigten nicht zu warten bis der Rechtsstreit und der Interessenskonflikt da ist, denn dies wird zu weiteren Konflikten führen, sondern diese Personen bereits auf der nächsten Eigentümerversammlung zu benennen. Diese Aufgabe können die Beiräte mit wahrnehmen, aber auch andere Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer.
Weitere Tipps zum Umgang mit dem neuen WEG und Beispiele, wie die Paragraphen in der Praxis umzusetzen sind oder wirken werden, finden Wohnungseigentümer in der neuen Broschüre „Das neue Wohnungseigentumsgesetz. Die wichtigsten Änderungen Schritt für Schritt erklärt.“ Der Ratgeber kostet im .pdf-Format 10 Euro und als gedrucktes Buch 15,50 Euro inklusive Versand (Mitglieder erhalten Rabatt). Bestelladresse:
Versandservice von wohnen im eigentum e.V. Heinrich-Sommer-Str. 13 in 59939 Olsberg, Tel. 02962 / 800154, Fax-Nr. 02962 / 800149, Email: bestellung@wohnen-im-eigentum.de
Interne Ansprechpartnerin: Gabriele Heinrich unter 0228 / 721 58 61
PM_190707_neu_empfaenger_fuer_gerichtspost_benennen.doc
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