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Kaufinteressenten sollen bei der Entscheidung zwischen Haus oder Wohnung rechtliche Unterschiede beachten. Viele Wohnungskäufer sind zu uninformiert. Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. empfiehlt gründliche Einarbeitung in die Besonderheiten beim Immobilienerwerb und Prüfung der Unterlagen, Verträge und eingehende Beratung
27.07.2007 - Familien mit kleinen Kindern suchen eher das Haus mit eigenem Garten, ungestört von den Nachbarn. Interessenten, die stadtnah oder zentral in der Stadt wohnen wollen, favorisieren eher eine Eigentumswohnung. Häufig auch mit der Vorstellung, sich nicht selbst und allein um die Instandhaltung ihres Eigentums kümmern zu müssen
„Viele Wohnungskäufer glauben, dass sie mit dem Kauf einer Wohnung weniger Aufwand und weniger Probleme haben werden als beim Eigenheim. Aber das Gegenteil kann der Fall sein.“ erklärt Gabriele Heinrich, stellvertretende Vorsitzende des Verbraucherschutzvereins von wohnen im eigentum e.V. Denn der Kauf einer Eigentumswohnung ist – im Vergleich zum Hauskauf – mit einer Reihe von Besonderheiten verbunden. Diese hängen damit zusammen, dass die Wohnungskäufer das Gebäude zusammen mit anderen Eigentümern besitzen werden, es gemeinschaftlich verwalten müssen und – im Fall der Selbstnutzung - mit den anderen Eigentümern oder Mietern Tür an Tür wohnen werden.
Während Eigenheimbesitzer selbst entscheiden, was sie wann und wie renovieren, umbauen oder modernisieren wollen, tragen die Eigentümer einer Eigentumswohnungsanlage gemeinsam die Verantwortung für das Gebäude. Sie müssen gemeinsam Entscheidungen treffen zur Verwaltung und Instandhaltung. Die Mehrheit entscheidet in vielen Fällen, teilweise auch gegen die Vorstellungen des einzelnen. Das eigene Haus kann – unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften – nach Belieben renoviert oder umgebaut werden, das Wohnungseigentum nicht. Das gemeinschaftliche Eigentum setzt dem bestimmte Grenzen. Im Vergleich zum Hauskauf müssen Wohnungskäufer deshalb den Kauf einer Eigentumswohnung noch sorgfältiger angehen und werden mit vielfältigen Unterlagen konfrontiert. In etwa ein Aktenordner an Unterlagen ist zu überprüfen, wollen sie nicht mit Unstimmigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft oder nicht einkalkulierten Kosten konfrontiert werden. Neben dem Kaufvertrag sind die Teilungserklärung und der Aufteilungsplan zu prüfen, die Baubeschreibung, weitere Vertragsanlagen wie zum Beispiel der Energieausweis und bei älteren Eigentumswohnungen die Protokolle der Eigentümerversammlungen, die Beschluss-Sammlung, die Jahresabrechnungen und anderes.
wohnen im eigentum e.V. empfiehlt Wohnungskäufern wie Eigenheimerwerbern, sich vor dem Kauf umfassend über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Dazu sollten Sie Ratgeber lesen, aber auch die Unterlagen von Experten erläutern und prüfen lassen, Architekten zu einer VorOrt-Beratung mit in das Haus oder die Wohnung nehmen und zu guter Letzt prüfen, ob eine Eigentumswohnung die richtige Wahl für sie ist. Hilfestellung rund um den Haus- und Wohnungskauf bieten auch Vereine wie wohnen im eigentum e.V.
wohnen im eigentum e.V. Bonngasse 29 53111 Bonn Tel.: 0228 - 72 158 61 Fax: 0228 - 72 158 73 info@wohnen-im-eigentum.de www.@wohnen-im.eigentum.de
Interne Ansprechpartnerin: Gabriele Heinrich unter 0228 / 721 58 61
PM_270707_eigentumswohnung_oder_eigenheim.doc
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