wohnen im eigentum e.V. bietet kostenlose verbraucherorientierte Muster-Teilungserklärung als Prüfleitfaden an!
2.08.2007 - Wohnungskäufern verkennen oft die Bedeutung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen und unterziehen sie keiner kritischen Prüfung. Hilfestellung bietet der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. , der eine kostenlose Muster-Teilungserklärung herausgibt, die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) gefördert wurde. Dieses Muster steht allen Interessenten zum kostenlosen Download von der Website www.wohnen-im-eigentum.de (Rubrik „wohnen“) (oder http://www.wohnen-im-eigentum.de/dokumente/wohnen/muster_teilungserklg.doc ) zur Verfügung.
Die Bedeutung der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung wird aus Unkenntnis von Wohnungskäufern oft unterschätzt, diese Vertragsanlage dann ohne Sichtung und Prüfung akzeptiert, so die Beratungserfahrung von wohnen im eigentum e.V.
Dabei ist sie – häufig als „Satzung“ oder „Verfassung“ der Eigentümergemeinschaft bezeichnet - für die zukünftige gemeinsame Verwaltung des Gemeinschaftseigentums von immenser Bedeutung. wohnen im eigentum e.V. weist darauf hin, dass die Qualität dieser Dokumente höchst unterschiedlich ist. Sie kann unausgewogene Regelungen enthalten oder Festlegungen, die die Interessen des Verwalters, des noch beteiligten Bauträgers oder einzelner Wohnungseigentümer begünstigt. Häufig fehlen wichtige Regelungen, die das Miteinander der Wohnungseigentümer ausgewogen vorgeben und eine ordnungsgemäße Verwaltung erleichtern. Auch muss die Festlegung des einzelnen Wohnungseigentums (Sondereigentum) in der Teilungserklärung mit der Darstellung im Aufteilungsplan übereinstimmen. Fehlen Zuordnungen im Aufteilungsplan oder in der Teilungserklärung oder sind bestimmte Räume oder Sondernutzungsrechte nur im Kaufvertrag aufgeführt, verbleiben die Räume oder Flächen in den meisten Fällen im Gemeinschaftseigentum.
Käufer sollten die wichtigsten Regelungen vor der Kaufentscheidung kennen, mit der Muster-Teilungserklärung des Vereins abklären und dieses Dokument im Zweifelsfall von einem sachkundigen Rechtsanwalt prüfen lassen – empfiehlt wohnen im eigentum e.V. Aber Achtung: Verhandeln können Wohnungskäufer nicht über die Teilungserklärung. Ist sie beurkundet, muss der Käufer sie akzeptieren - oder vom Kauf der Wohnung zurücktreten. Die Muster-Teilungserklärung kann kostenlos herunter geladen werden von http://www.wohnen-im-eigentum.de/dokumente/wohnen/muster_teilungserklg.doc Beratungsangebote für Wohnungseigentümer und Informationen über den Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. erhalten Sie auf der Website www.wohnen-im-eigentum.de oder unter 0228 / 7215861.
Zeichen: 2557 Buchstaben mit Leerzeichen: 2973
PM 070802 Vor Wohnungskauf Teilungserklärung prüfen!
|