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Verwalter muss preiswerten Stromanbieter ermitteln!
Hausverwalter muss Gebot der Wirtschaftlichkeit einhalten

Wohnungseigentümer haben einen Anspruch darauf, dass sich der Verwalter auf dem Strommarkt genau orientiert und den günstigsten Strompreis sucht. Dies teilt der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. mit.

Der Hausverwalter hat es in der Hand, durch die Auswahl eines möglichst günstigen Stromanbieters die Kosten für die Bewohner in Grenzen zu halten. Wie zu allen anderen Kostenpositionen der Jahresabrechnung sollten auch beim Strom für die Gemeinschaftseinrichtungen wie Aufzug, Hausflur- und Treppenhausbeleuchtung, Tiefgarage und für die gemeinschaftlich genutzten Räume wie Waschküche, Hobbyräume, Sauna etc. regelmäßig Preisvergleiche und bei großen Preisdifferenzen ein Anbieterwechsel vorgenommen werden.
„Die Wohnungseigentümer haben einen Anspruch auf eine möglichst wirtschaftliche Verwaltung ihres Eigentums.“ erklärt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von wohnen im eigentum e.V. Denn der Verwalter ist verpflichtet, das Gebot der ordnungsgemäßen Verwaltung und damit auch das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Sind die Kosten in den letzten Jahren erheblich gestiegen, steht ein Preisvergleich und dann gegebenenfalls ein Anbieterwechsel dringend an. Hilfestellung bieten die vielen Strompreisrechner im Internet.

Informationen zu wohnen im eigentum e.V. und unseren Leistungen erhalten Sie unter www.wohnen-im-eigentum.de oder unter 0228 / 721 58 61.

 PM 070821 Verwalter muss preiswerten Stromanbieter suchen





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