Neues BGH-Urteil erläutert Sorgfaltspflicht der Immobilienmakler / Makler haftet nicht für die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers / Ratgeber mit vielen Tipps zu Maklerleistungen
Der Verein wohnen im eigentum e.V. empfiehlt allen Käufern, sich nicht auf das Immobilien-Exposé zu verlassen, sondern alle wichtigen Angaben selbst nachzuprüfen oder überprüfen zu lassen. Denn Makler können Informationen des Verkäufers in der Regel ungeprüft ins Exposé aufnehmen. Diese Vorgehensweise ist in neuem BGH-Urteil bestätigt worden. Weitere Tipps enthält der Ratgeber „Maklerleistungen für Wohnimmobilien“ von wohnen im eigentum e.V.
Immobilienangaben vom Haus- oder Wohnungsverkäufer darf der Makler grundsätzlich ungeprüft an Kaufinteressenten weitergeben, es sei denn, diese sind für ihn als Makler erkennbar falsch oder nicht plausibel. Darüber informiert der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. nach einem neuen Urteil des BGH (III ZR 146/06). Zwar sei der Makler verpflichtet, den Käufer über alle ihm bekannten Umstände aufzuklären, die für die Kaufentscheidung wichtig sein können. Aber nur dann, wenn er selbst Eigenschaften des Objektes behauptet, ohne diese überprüft zu haben, verletzt er seine Sorgfaltspflicht. Übermittelt der Verkäufer keine Angaben zu Haus oder Wohnung und muss der Makler sich diese selbst besorgen, muss er die Quelle der Information angeben und deutlich machen, dass er diese Information nicht überprüft hat.
Käufer sollten deshalb davon ausgehen, dass die Angaben in den Makler-Exposés von den Verkäufern stammen und diesen Angaben nicht blind vertrauen, empfiehlt wohnen im eigentum e.V. Käufer dürfen auch nicht erwarten, dass der Makler sie überprüft hat. Wollen sie die Angaben nicht selbst nachprüfen, so können sie dem Makler einen schriftlichen Prüfauftrag erteilen. Bei Wohnflächenangaben ist nachzufragen, auf welcher Grundlage die Berechnung erfolgt ist – nach DIN 277 „Grundflächen von Bauwerken“ oder nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) - und diese von einem Bauberater überprüfen lassen, wenn sie nicht plausibel sind.
Viele weitere Informationen und Tipps enthält der Ratgeber „Maklerleistungen für Wohnimmobilien – Provisionen und Konditionen erfolgreich verhandeln“. Die Broschüre umfasst 40 Seiten und kann gegen Versandkosten von 2 Euro bestellt werden beim Versandservice von wohnen im eigentum e.V. Heinrich-Sommer-Str. 13 in 59939 Olsberg, Tel. 02962 / 800154, Fax-Nr. 02962 / 800149 Email: bestellung@wohnen-im-eigentum.de .
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PM_180907_makler_darf_angaben_des_verkaeufers_weitergeben.doc
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