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Energiecontracting-Verträge für Verbraucher-Ratgeber gesucht!
Verein wohnen im eigentum e.V. verfasst Ratgeber für mehr Transparenz beim Energieeinspar-Contracting

Haus- und Wohnungseigentümer sind aufgerufen, Energiecontracting-Verträge und –Angebote dem Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. zuzuschicken. Diese Verträge werden für die Erarbeitung von Orientierungshilfen, Prüfkriterien und Vertragsempfehlungen zum Thema Energiecontracting ausgewertet. Die Untersuchungsergebnisse werden in Form eines Ratgebers veröffentlicht. Der Ratgeber, der vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) gefördert wird, soll für mehr Transparenz und Durchblick auf dem Markt beitragen.

„Das Energieeinspar-Contracting gilt in der Branche als ein wichtiger Zukunftsmarkt. Noch gibt es aber für Verbraucher keine anbieterunabhängigen Orientierungshilfen und Vergleichsgrundlagen. Deshalb sollten Wohnungseigentümer und Beiräte wie auch Hauseigentümer uns mit der Zusendung ihrer Verträge und Preis-Leistungsangebote unterstützen.“ appelliert Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von wohnen im eigentum e.V.

Beim Energiecontracting übernimmt der Dienstleister alle Aufgaben zur Wärmelieferung. Er plant, finanziert, errichtet und betreibt die Heizungsanlagen und verkauft seinem Vertragspartner, z.B. einer Eigentümergemeinschaft, die Heizenergie zu einem Festpreis. Gerade für Eigentümergemeinschaften mit einer heterogenen Eigentümerstruktur und unterschiedlicher finanzieller Liquidität der Haushalte kann es gute Argumente für das Energiecontracting geben. Von Vorteil kann sein, dass mit Contracting kurzfristige hohe Investitionskosten für eine neue Heizungsanlage vermieden werden und dass die Eigentümer eine langfristige Planungssicherheit bei den Energiekosten haben.
Den Vorteilen stehen allerdings eine Reihe von Nachteilen gegenüber. Nachteilig sind die langen Laufzeiten der Verträge und damit die sehr lange Bindung an einen Dienstleister, außerdem die geringe Möglichkeit des Preis- und Leistungsvergleiches und die meistens fehlende Kostentransparenz. Hauskäufer und Käufer von neuen Eigentumswohnungen werden zudem oft mit „Zwangs“Contractingverträgen konfrontiert, die bereits zwischen dem Bauträger und dem Energielieferanten abgeschlossen wurden, und von den Käufern akzeptiert werden müssen.

Um einen breiten Überblick über die aktuelle Praxis zu erhalten, benötigt wohnen im eigentum e.V. die Unterstützung von Haus- und Wohnungseigentümer. Diese sollen dem Verein den Vertrag – auch Fernwärmeverträge (!!!) - oder die Ihnen vorliegenden Angebote zuschicken. Die Untersuchungsergebnisse werden in einem Ratgeber veröffentlicht, in dem Haus- und Wohnungseigentümer Antworten und Hilfestellungen zu den Fragen finden werden, ob und wann sich ein Energiecontracting-Vertrag lohnt, ob und wann man aus einem bestehenden Vertrag aussteigen kann, ob die Kosten angemessen oder zu hoch sind.

Jedem Einsender wird dabei absolute Vertraulichkeit zugesichert. Die übersandten Kopien werden grundsätzlich nach der unmittelbaren datentechnischen Verarbeitung des Zahlenmaterials vernichtet. Personenbezogene Daten werden nicht gespeichert.
Als Gegenleistung erhalten alle Einsender von Contracting-Verträgen den Ratgeber unaufgefordert und kostenlos zugeschickt, sobald er gedruckt vorliegt. Geplantes Erscheinungsdatum: März 2008. Bitte beachten: Eine kostenlose individuelle Vertragsprüfung und Vertragsberatung kann nicht durchgeführt werden.
Einsende-Adresse:
wohnen im eigentum e.V. Bonngasse 29 in 53111 Bonn. Tel: 0228/7215861, Fax-Nr. 0228/7215873, Email info@wohnen-im-eigentum.de.
Weitere Informationen zu wohnen im eigentum e.V. finden Sie unter www.wohnen-im-eigentum.de





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