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Verbraucherschutz für private Bauherren und Wohnungskäufer muss verbessert werden
wohnen im eigentum kritisiert den Entwurf des Forderungssicherungsgesetzes (FoSiG) / Öffentliche Anhörung heute im Bundestag

26.05.2008 – "Das Forderungssicherungsgesetz ist die einzige Gesetzesinitiative seit Jahren, in der baurechtliche Änderungen vorgenommen werden, die auch Verbraucherbelange direkt betreffen." Das sagte Gabriele Heinrich, Sachverständige für Verbraucherschutzfragen im Bereich Bauen und Wohnen und Geschäftsführerin von wohnen im eigentum heute in Berlin bei der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag zum Entwurf des Forderungssicherungsgesetzes (FoSiG ) "Doch leider dient es nicht der Verbesserung des Verbraucherschutzes."

Lediglich die Aufhebung der Privilegierung der VOB/B bei Verbraucherverträgen sei begrüßenswert. Dieser Änderungsvorschlag entspreche den jahrelangen Forderungen der Verbraucherverbände.

Auch die Einführung einer so genannten Bestellersicherheit sei grundsätzlich positiv zu bewerten, so Heinrich. Diese soll die Verbraucher bei einer Insolvenz des Bauunternehmens besser schützen. "Die im Entwurf zum FoSiG angesetzten 5 Prozent sind allerdings zu niedrig bemessen, um die Mehrkosten im Insolvenzfall des Unternehmens abzusichern und das Bauvorhaben fertig stellen zu können. Wir halten 10 Prozent für angemessen."

Vollständig unberücksichtigt bleibe im Gesetzentwurf auch eine Sicherheitsleistung für die Zeit der Gewährleistung. Hier bedürfe es dringend einer gesetzlichen Regelung, da Verbraucher in der Regel nicht das Wissen und nicht die Verhandlungsmacht hätten, für die Mängelbeseitigung während der Gewährleistungszeit Sicherheiten einzufordern und vertraglich umzusetzen.

Kritisch sieht wohnen im eigentum außerdem die vorgesehene Kürzung des Einbehalts zur Mängelbeseitigung, des so genannten Druckzuschlags. "Der Druckzuschlag ist das wesentliche Instrument der Verbraucher, wenn es darum geht, festgestellte Mängel durch den Unternehmer beseitigen zu lassen", so Heinrich. "Eine Reduzierung des Einbehalts vom Dreifachen auf das Doppelte schwächt den Druck auf den Unternehmer ab." Diese Neuregelung würde insbesondere die Verbraucher schlecht stellen, die nur „kleine“ Mängel nachweisen, und sie würde eine zeitliche Verschleppung der Mängelbeseitigung zur Folge haben. 

Ausdrücklich abgelehnt wird auch der Vorschlag einer "vorläufigen Zahlungsanordnung". Sie soll dem auf Zahlung klagenden Unternehmer erlauben, sich bereits vor dem Gerichtsurteil einen vorläufig vollstreckbaren Titel zu verschaffen, um die Zahlung schnell erhalten zu können – vorausgesetzt die Klage hat hohe Aussicht auf Erfolg. Gabriele Heinrich: "Das betriebswirtschaftliche Risiko des Unternehmers wird damit auf dem Rücken des verklagten Verbrauchers als Vertragspartner ausgetragen."

wohnen im eigentum kritisiert den politischen Vorrang, den das FoSiG genießt, weil das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen der Bauwirtschaft nicht den von der Bundesregierung gewünschten Erfolg gehabt habe. Das von den Verbraucherverbänden seit Jahren geforderte Bauvertragsrecht mit Schutzregelungen für Verbraucher, also für selbst nutzende Haus- und Wohnungseigentümer sowie für private Umbaumaßnahmen, werde dagegen weiterhin vernachlässigt.

Die wesentlichen Forderungen von wohnen im eigentum bleiben deshalb weiterhin bestehen:
•    Einräumung eines Widerrufrechts für Bauverträge
•    Fertigstellungssicherheiten in Höhe von 10 Prozent
•    Sicherheiten für die Mängelbeseitigung während der Gewährleistungsfrist
•    Ein verbindlicher Orientierungsrahmen für Abschlagszahlungen durch den Zahlungsplan
•    Vertraglich verbindliche Fertigstellungstermine
•    Festpreisbindung
•    Mindestvorgaben an Baubeschreibungen
•    Einräumung eines Kündigungsrechts bei fortschreitendem Verzug und nicht erfolgter Mängelbeseitigung

Informationen zu wohnen im eigentum e.V. und seinen Beratungsleistungen erhalten Sie unter www.wohnen-im-eigentum.de oder unter 0228 / 721 58 61.

 PM 080526 Forderungsssicherungssgesetz ignoriert Verbraucherschutz





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