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wohnen im eigentum kritisiert den Entwurf des Forderungssicherungsgesetzes (FoSiG) / Öffentliche Anhörung heute im Bundestag
26.05.2008 – "Das Forderungssicherungsgesetz ist die einzige Gesetzesinitiative seit
Jahren, in der baurechtliche Änderungen vorgenommen werden, die auch
Verbraucherbelange direkt betreffen." Das sagte Gabriele Heinrich,
Sachverständige für Verbraucherschutzfragen im Bereich Bauen und Wohnen und Geschäftsführerin von wohnen im eigentum
heute in Berlin bei der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag zum
Entwurf des Forderungssicherungsgesetzes (FoSiG ) "Doch leider dient es
nicht der Verbesserung des Verbraucherschutzes."
Lediglich die Aufhebung der Privilegierung der VOB/B bei
Verbraucherverträgen sei begrüßenswert. Dieser Änderungsvorschlag
entspreche den jahrelangen Forderungen der Verbraucherverbände.
Auch die Einführung einer so genannten Bestellersicherheit
sei grundsätzlich positiv zu bewerten, so Heinrich. Diese soll die
Verbraucher bei einer Insolvenz des Bauunternehmens besser schützen.
"Die im Entwurf zum FoSiG angesetzten 5 Prozent sind allerdings zu
niedrig bemessen, um die Mehrkosten im Insolvenzfall des Unternehmens
abzusichern und das Bauvorhaben fertig stellen zu können. Wir halten 10
Prozent für angemessen."
Vollständig unberücksichtigt bleibe im Gesetzentwurf auch eine Sicherheitsleistung für die Zeit der Gewährleistung.
Hier bedürfe es dringend einer gesetzlichen Regelung, da Verbraucher in
der Regel nicht das Wissen und nicht die Verhandlungsmacht hätten, für
die Mängelbeseitigung während der Gewährleistungszeit Sicherheiten
einzufordern und vertraglich umzusetzen.
Kritisch sieht wohnen im eigentum außerdem die vorgesehene Kürzung des Einbehalts zur Mängelbeseitigung, des so genannten Druckzuschlags.
"Der Druckzuschlag ist das wesentliche Instrument der Verbraucher, wenn
es darum geht, festgestellte Mängel durch den Unternehmer beseitigen zu
lassen", so Heinrich. "Eine Reduzierung des Einbehalts vom Dreifachen
auf das Doppelte schwächt den Druck auf den Unternehmer ab." Diese
Neuregelung würde insbesondere die Verbraucher schlecht stellen, die
nur „kleine“ Mängel nachweisen, und sie würde eine zeitliche
Verschleppung der Mängelbeseitigung zur Folge haben.
Ausdrücklich abgelehnt wird auch der Vorschlag einer "vorläufigen Zahlungsanordnung".
Sie soll dem auf Zahlung klagenden Unternehmer erlauben, sich bereits
vor dem Gerichtsurteil einen vorläufig vollstreckbaren Titel zu
verschaffen, um die Zahlung schnell erhalten zu können – vorausgesetzt
die Klage hat hohe Aussicht auf Erfolg. Gabriele Heinrich: "Das
betriebswirtschaftliche Risiko des Unternehmers wird damit auf dem
Rücken des verklagten Verbrauchers als Vertragspartner ausgetragen."
wohnen
im eigentum kritisiert den politischen Vorrang, den das FoSiG genießt,
weil das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen der Bauwirtschaft
nicht den von der Bundesregierung gewünschten Erfolg gehabt habe. Das
von den Verbraucherverbänden seit Jahren geforderte Bauvertragsrecht
mit Schutzregelungen für Verbraucher, also für selbst nutzende Haus-
und Wohnungseigentümer sowie für private Umbaumaßnahmen, werde dagegen
weiterhin vernachlässigt.
Die wesentlichen Forderungen von wohnen im eigentum bleiben deshalb weiterhin bestehen: • Einräumung eines Widerrufrechts für Bauverträge • Fertigstellungssicherheiten in Höhe von 10 Prozent • Sicherheiten für die Mängelbeseitigung während der Gewährleistungsfrist • Ein verbindlicher Orientierungsrahmen für Abschlagszahlungen durch den Zahlungsplan • Vertraglich verbindliche Fertigstellungstermine • Festpreisbindung • Mindestvorgaben an Baubeschreibungen • Einräumung eines Kündigungsrechts bei fortschreitendem Verzug und nicht erfolgter Mängelbeseitigung
Informationen zu wohnen im eigentum e.V. und seinen Beratungsleistungen erhalten Sie unter www.wohnen-im-eigentum.de oder unter 0228 / 721 58 61.
PM 080526 Forderungsssicherungssgesetz ignoriert Verbraucherschutz
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