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Erneuerbare Energien werden Pflicht – Jetzt noch Fördermittel sichern!
Wärmegesetz tritt am 1.1.2009 in Kraft – was dann Pflicht ist, kann nicht mehr gefördert werden - wohnen im eigentum informiert, was das neue Gesetz für Bauherren bedeutet
Foto: Schüco

Am 6.6.2008 hat der Bundestag das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) verabschiedet. Es schreibt vor, dass ein Neubau ab 2009 zumindest teilweise mit Sonne, Holz oder der Umweltwärme geheizt werden muss. Maßnahmen, für die es dieses Jahr noch Zuschüsse bis 10.000 Euro gibt.

 „Es ist zu erwarten, dass die Förderprogramme des Bundes Ende des Jahres an das neue Wärmegesetz angepasst werden und die Anforderungen an Neubauten für den Erhalt von Zuschüssen erhöht werden“, sagt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Verbraucherschutzvereins wohnen im eigentum e.V. Derzeit gibt es im „Marktanreizprogramm“ bis zu 10.000 Euro Zuschuss für den Einbau einer Solaranlage und einer Pelletheizung.

Nächstes Jahr werden die Fördermittel zwar noch einmal auf insgesamt 500 Millionen Euro aufgestockt. Doch was ab 2009 gesetzliche Pflicht ist, kann nicht mehr gefördert werden. Nur wer die gesetzlichen Anforderungen übererfüllt, kann dann noch auf Zuschüsse hoffen. Bauherren, die für ihren Neubau ohnehin den Einsatz Erneuerbarer Energien planen aber dabei den ab nächstes Jahr vorgeschrieben Umfang nicht überschreiten wollen, sollten also möglichst noch dieses Jahr die Technik in Betrieb nehmen, rät Heinrich.

Vorgesehen sind folgende Nutzungspflichten:

  • Entweder der Bauherr entscheidet sich für den Einbau einer Thermischen Solaranlage. Dann muss diese mindestens 15 Prozent des gesamten Wärmebedarfs des Hauses decken. Möglich ist auch eine pauschale Erfüllung der Vorgabe: Dafür ist bei einem Ein-oder Zweifamilienhaus eine Kollektorfläche von 4 Prozent der Nutzfläche ausreichend – bei einem 150 Quadratmeterhaus also zum Beispiel 6 Quadratmeter Kollektorfläche. Kostenpunkt: Etwa 4.000 Euro. Allerdings reichen Solaranlagen allein als Heizung nicht aus.
  • Oder das Haus wird mit Holz geheizt, in der Regel mit einer Pelletheizung. In diesem Fall muss mindestens die Hälfte des Wärmebedarfs des Hauses durch die Holzheizung gedeckt werden. Kostenpunkt: ab 10.000 Euro.
  • Dritte Möglichkeit ist die Wärmepumpe. Auch hier muss mindestens die Hälfte des Wärmebedarfs durch die Wärmepumpe gedeckt werden. Sie ist die teuerste Variante um die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, zumindest wenn sich der Bauherr für eine energieeffiziente Erdwärmepumpe entscheidet: Sie kostet inklusive Erschließung der Wärmequelle zirka 16.000 Euro.

Alternativ kann der Hauseigentümer die energetische Qualität seines Hauses so verbessern, dass der Energiebedarf des Hauses mindestens 15 Prozent unter den Anforderungen der Energieeinsparverordnung liegt. Auch wenn er seine Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung bezieht, beispielsweise aus einem Nah- oder Fernwärmenetz, ist er von der Pflicht befreit, in seinem Haus Erneuerbare Energien zu nutzen.

Das Wärmegesetz soll noch vor der Sommerpause im Bundesrat beschlossen werden.

Informationen zu wohnen im eigentum e.V. und seinen Beratungsleistungen erhalten Sie unter www.wohnen-im-eigentum.de oder unter 0228 / 721 58 61.

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