Eigentümergemeinschaften von KfW-Förderung mehrheitlich ausgeschlossen / wohnen im eigentum e.V.: Konjunkturförderung muss auch Gebäudesanierung von Wohnungseigentumsanlagen einschließen.
27.10.2008 Anlässlich der derzeit von der Bundesregierung geführten Diskussion über ein Investitionsprogramm und der darin vorgesehenen Ausweitung der Förderprogramme der KfW zur Gebäudesanierung mahnt der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. eine verbesserte finanzielle Hilfe für Wohnungseigentümer an.
In Deutschland gibt es rund 4,8 Millionen Eigentumswohnungen. Viele davon befinden sich in Wohnungseigentumsanlagen, die in den 70er und 80er Jahren errichtet worden sind und die wegen ihrer hohen Energieverluste dringend sanierungsbedürftig sind. Der Gesetzgeber hat diesen Modernisierungsbedarf erkannt und deshalb letztes Jahr mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes das Verfahren erleichtert, mit dem Eigentümergemeinschaften Modernisierungsmaßnahmen beschließen können.
Heute, über ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform, haben jedoch erst wenige Gemeinschaften begonnen, den Sanierungsstau abzubauen. „In der Regel scheitern entsprechende Beschlüsse an der Finanzierung“, sagt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von wohnen im eigentum e.V. Deshalb sei es wichtig, dass die Fördermittel der KfW zur Gebäudesanierung vermehrt auch von Eigentümergemeinschaften in Anspruch genommen werden. Doch diese würden in der Regel von dem für die Gemeinschaften zu aufwändigen Antragsverfahren abgeschreckt. Denn diese sind auf die besonderen Strukturen und Rahmenbedingungen der Eigentümergemeinschaften nicht zugeschnitten. So müsse bislang jeder Eigentümer für sich einen eigenen Kreditantrag stellen – in Wohnanlagen mit mehreren hundert Wohneinheiten ein kaum innerhalb der geforderten Fristen abzuschließendes Unterfangen.
„Wir arbeiten zurzeit an der Auswertung einer ersten Umfrage unter Wohnungseigentümern zum Thema Energiesparberatung und Gebäudesanierung“, sagt Heinrich. „Danach haben allerhöchstens 20% der Eigentümergemeinschaften, die in den letzten Jahren eine energetische Modernisierung durchgeführt haben oder diese planen, überhaupt eine KfW-Förderung beantragt und nicht einmal 15% diese erhalten. 50% der Antwortenden erklärten auf die Frage, warum keine KfW-Mittel für die Sanierung beantragt wurden: Das Antragsverfahren wäre zu aufwändig gewesen, die Hausbanken würden ihnen keine KfW-Kredite vermitteln, die Maßnahmen wären nicht förderfähig oder ihnen wären die Fördermöglichkeiten nicht bekannt gewesen.“
Für die Politik bestehe hier dringender Handlungsbedarf, so Heinrich. „Da eine Eigentümergemeinschaft in der Regel keine langfristigen Kredite aufnehmen kann, sollte eine speziell auf Wohnungseigentumsanlagen ausgerichtete Zuschussvariante entwickelt werden.“ Vorstellbar sei beispielsweise, statt der sonst erforderlichen Maßnahmepakete auch Einzelmaßnahmen zu fördern und die Durchführungsfristen zu verlängern. So könnte eine Eigentümergemeinschaft ihr Gebäude in Teilschritten modernisieren und die Finanzierung über mehrere Jahre strecken.
„Die von der Regierung hoch gesteckten Klimaschutzziele können nicht erreicht werden, wenn die Wohnungseigentümer und damit ein großer Teil der Wohngebäude aus den problematischen Baujahren von 1960 bis 1990 von der Förderung faktisch ausgeschlossen werden“, so Heinrich.
Informationen zu wohnen im eigentum e.V. und seinen Beratungsleistungen erhalten Sie unter www.wohnen-im-eigentum.de oder unter 0228 / 721 58 61. Die gesamten Ergebnisse der Umfrage zum Thema energetische Gebäudesanierung veröffentlicht der Verein im November.-
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