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Neues KfW-Programm „Altengerecht umbauen“ braucht Zuschussvariante

Das geplante KfW-Förderprogramm zur alten- und behindertengerechten Anpassung des Wohnungsbestandes muss auch die Belange selbst nutzender Haus- und Wohnungseigentümer berücksichtigen. Das empfiehlt der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum angesichts des morgen im Bundesbauministerium stattfindenden Informationsgespräches über die Konzeption des neuen Programms.

Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, im Haushalt 2009 Mittel für ein neues KfW-Programm „Altengerecht umbauen“ zur Verfügung zu stellen. Vorgesehen ist, diese Mittel im Rahmen des bestehenden Programms „Wohnraum modernisieren“ zu vergeben. Dort sollen für Maßnahmen der alten- und behindertengerechten Anpassung in vermieteten und selbst genutzten Wohngebäuden zinsverbilligte Darlehen vergeben werden.

„Damit die Mittel allerdings auch von Wohnungseigentümergemeinschaften und älteren Einfamilienhausbesitzern genutzt werden können, müssen neben zinsreduzierten Krediten unbedingt auch nicht rückzahlbare Zuschüsse eingeführt werden“, so Professor Dr. Joachim Arlt, Vorsitzender von wohnen im eigentum e.V. Der Verein hatte im Herbst eine Umfrage unter Wohnungseigentümern bezüglich Modernisierung, Beratung und KfW-Fördermittel durchgeführt. Dabei wurde deutlich, dass Wohnungseigentümergemeinschaften wegen ihrer komplizierten rechtlichen Situation der Zugang zu KfW-Krediten meist verwehrt bleibt. „Aber auch modernisierungswillige Einfamilienhausbesitzer scheitern häufig an der durchleitenden Hausbank“, so Arlt „An der Vermittlung zinsverbilligter KfW-Kredite in Höhe von 10.000 Euro und weniger haben die meisten Kreditinstitute eben kein Interesse.“

Wichtig sei außerdem, dass die neue Förderung „Altengerecht umbauen“ zwingend an die Inanspruchnahme einer Wohnungsanpassungsberatung geknüpft werde, so Arlt. „Nur so kann sichergestellt werden, dass die Mittelvergabe auch wirklich bedarfsgerecht erfolgt und nicht nur beispielsweise an den Einbau eines Treppenliftes gedacht wird.“

Weitere Punkte, die bei der Konzeption des neuen Programms berücksichtigt werden müssen, sind nach Ansicht von wohnen im eigentum
• die Möglichkeit, auch Einzelmaßnahmen zu fördern,
• die Kumulation mit anderen Förderungen der KfW zur energetischen Gebäudesanierung zu erlauben und
• das derzeitige KfW-Antragsverfahren zu vereinfachen.

„Soll das KfW-Förderprogramm sich sowohl an ältere Einfamilienhausbesitzer und an Wohnungseigentümer wenden und diese auch erreichen, bedarf es einer differenzierten zielgruppengerechten Ansprache und zielgruppenspezifischer Informationen“, fordert Arlt außerdem. „Hauseigentümer benötigen viel individuelle Beratung und eine Baubetreuung. Passiert dies nicht, dann wird das Programm wohl hauptsächlich von Wohnungsgesellschaften genutzt werden.“

Informationen zu wohnen im eigentum e.V. und seinen Beratungsleistungen erhalten Sie unter www.wohnen-im-eigentum.de oder unter 0228 / 721 58 61.

Die Ergebnisse der Umfrage „Stolpersteine auf dem Weg zur energetischen Modernisierung“ können Sie hier kostenlos herunterladen.

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