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Häufige Irrtümer zwischen Verwalter und Wohnungseigentümer
Skriptsammlung erschienen

26.03.2009 Kein Thema beschäftigt Wohnungseigentümer mehr, als Ärger mit der Hausverwaltung. Das zeigt unter anderem die telefonische Rechtsberatung, die wohnen im eigentum e.V. seinen Mitgliedern kostenlos bietet. Einige Irrtümer über die Rechte und Pflichten der Verwaltung halten sich dabei besonders hartnäckig. Über sie klärt der Verbraucherschutzverein jetzt in einer Skriptsammlung auf.

Wichtigstes Thema ist die Abberufung des Verwalters: Ausführlich wird dargestellt, was ein „wichtiger Grund“ für die Abberufung ist, welche Gerichtsurteile es zu dem Thema gibt und wie die Gemeinschaft vorgehen muss, um den Verwalter rechtlich wirksam seines Amtes zu entheben.

Auch rund um die Entlastung des Verwalters gibt es eine ganze Reihe von Missverständnissen. Nicht nur dass sie eigentlich generell unterbleiben sollte, da sie eine Art Haftungsfreispruch für vergangene Tätigkeiten des Verwalters ist. Wie in dem Kapitel Stimmrechtsvollmacht erläutert wird, darf der Verwalter auch nicht über seine eigene Entlastung abstimmen, selbst wenn er dafür eine Vollmacht von nicht anwesenden Miteigentümern hat.

Nicht zuletzt geht es in der Skriptsammlung auch um das Konten der Wohnungseigentümergemeinschaft. Viele von ihnen werden noch als Treuhandkonto geführt. Die Sammlung zeigt, warum diese nicht wirklich sicher sind und wie die Gemeinschaft vom Verwalter die Umstellung verlangen kann.

Insgesamt umfasst die Skriptensammlung 41 Seiten im DIN-A4-Format. Sie kann als PDF oder als gedruckte Loseblattsammlung bestellt werden unter 0228 / 629 79 98 oder per Mail unter kundencenter@wohnen-im-eigentum.de. Für Mitglieder kostet sie 5,00 Euro, für Nicht-Mitglieder 8,50 Euro, der Versand der Papier-Version per Post kostet zusätzlich 3,50  Euro.

Eine Kurzbeschreibung der Skriptsammlung finden Sie unter http://www.wohnen-im-eigentum.de/content/service/Skrpitensammlung_Verwalterirrtuemer.php4





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