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Eigentümergemeinschaft muss Treppenlift zustimmen
Mieter und Wohnungseigentümer haben Duldungsanspruch / Rechts-Ratgeber hilft

Ältere und behinderte Mieter und Wohnungseigentümer haben Anspruch auf ein Wohnen ohne Barrieren. In Miet- und Eigentumswohnungen muss die Eigentümergemeinschaft entsprechende Umbaumaßnahmen dulden. Die Kosten haben die Antragsteller zu tragen. Über die Details informiert ein Rechts-Ratgeber von wohnen im eigentum e.V.

Bonn, 02.06.2010. Generell gilt: Ältere Bewohner sowie Behinderte – Wohnungseigentümer und Mieter – haben nach § 554 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) das Recht auf einen barrierefreien Zugang zu ihrer Wohnung, zur Wohnanlage und zu allen gemeinschaftlichen Einrichtungen. Benötigen sie einen Handlauf im Flur, eine Rampe im Eingangsbereich oder einen Treppenlift, müssen die übrigen Eigentümer die baulichen Veränderungen dulden. Die Kosten allerdings müssen die Bewohner tragen, die den Umbau wünschen.
Trotz des Duldungsanspruchs sollten die Maßnahmen in der Eigentümerversammlung beantragt und beschlossen werden. Denn die Gemeinschaft entscheidet darüber, wie die Maßnahmen umzusetzen sind.
Lehnen die Eigentümer einen behindertengerechten Umbau ab, können die Betroffenen ihr Recht einklagen. „Besser ist es allerdings, im Vorfeld Überzeugungsarbeit zu leisten“, erklärt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Verbraucherschutzvereins wohnen im eigentum e.V. Sie plädiert dafür, nicht zu warten, bis einzelne Bewohner behindertengerechte Umbauten benötigen oder fordern. „Stehen Modernisierungen an, können Stolperfallen wie Stufen oder schlechte Beleuchtungen oft kostengünstig mit beseitigt werden“, betont sie. Seit April 2010 gibt es zudem KfW-Zuschüsse für den altersgerechten Umbau.
Welche rechtlichen Vorgaben und Schritte eingehalten werden müssen, zeigt der von wohnen im eigentum e.V. herausgegebene „Modernisierungsknigge für Wohnungseigentümer. Ein Wegweiser durch das Rechts-Labyrinth bei Instandsetzungen, Modernisierungen und baulichen Veränderungen“. Das Buch informiert über Beratungsangebote, Finanzierungswege und Fördermöglichkeiten.
Der Ratgeber mit Checklisten, Muster-Anträgen und -Briefen und einem hilfreichen Glossar auf insgesamt 200 Seiten kann zum Preis von 19,90 Euro (inklusive Versandkosten) bei der Geschäftsstelle des Verbraucherschutzvereins wohnen im eigentum e.V., Thomas-Mann-Str. 5, 53111 Bonn, über kundencenter@wohnen-im-eigentum.de, Tel. 0228/6297998, Fax 0228/7215873 bestellt werden.

Pressekontakt:
Eva Walitzek-Schmidtko
Tel. 05139 / 893220
presse@wohnen-im-eigentum.de

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