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Bau eines Gemeinschafts-Grills ist Modernisierung
Doppelt qualifizierte Mehrheit nötig / Nutzungsregelung beschließen

Bonn, 17.06.2010. Für die einen gehört Grillen einfach zum Sommer, die anderen fühlen sich gestört, wenn’s auf dem Nachbarbalkon qualmt und nach Gebratenem duftet. Ein Grill im Außenbereich der Wohnanlage kann den Konflikt zwischen Grillfans und Grillgegnern entschärfen.
Der Bau eines Grills, den alle Hausbewohnerinnen und -bewohner nutzen dürfen, gilt in der Regel als Modernisierung und kann von der Eigentümergemeinschaft mit der doppelt qualifizierten Mehrheit beschlossen werden. Das bedeutet: Nach § 22 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) müssen 3/4 aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer und mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile zustimmen.
Die Vor- und Nachteile eines Gemeinschaftsgrills sollten in der Eigentümerversammlung diskutiert werden. Damit sich niemand durch Gerüche, Rauch und Lärm belästigt fühlt, muss der Standort sorgfältig ausgewählt werden. „Die Eigentümer sollten gleich eine „Nutzungsregelung“ für den Gemeinschaftsgrill beraten und beschließen“, rät Sandra Weeger-Elsner, Rechtsreferentin des Verbraucherschutzvereins wohnen im eigentum e.V.  Bleibt nämlich offen, wer den Grill wann und wie oft nutzen darf, droht Ärger, wenn mehrere Parteien das schöne Wetter nutzen und am selben Tag auf denselben Gedanken kommen. Außerdem ist sicherzustellen, dass keine brandschutzrechtlichen Bedenken bestehen und dass bestimmte Sicherheits- und Verkehrssicherungsregeln festgelegt und eingehalten werden.
Alles Wissenswerte über Modernisierungen, Instandhaltungen und bauliche Veränderungen in Wohnungseigentumsanlagen sowie ein umfangreiches Glossar enthält der Rechts- und Finanzierungsratgeber „Der Modernisierungs-Knigge für Wohnungseigentümer“. Der Wegweiser durch das Rechts-Labyrinth ist im Buchhandel erhältlich und kann zum Preis von 19,90 Euro (inklusive Versandkosten, gegen Vorkasse) bei der Geschäftsstelle des Vereins, Thomas-Mann-Str. 5, 53111 Bonn, kundencenter@wohnen-im-eigentum.de, Tel. 0228/ 6297998, Fax 0228 / 721 58 73 bestellt werden.
Pressekontakt:
Eva Walitzek-Schmidtko
05139/893220
presse@wohnen-im-eigentum.de

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